Tariftreuegesetz: Ein Weichensteller für faire Arbeitsbedingungen
Die Bundesregierung plant, mit einem neuen Gesetz die Vergabe von Bundesaufträgen an strenge tarifvertragliche Vorgaben zu knüpfen. Arbeitsministerin Bärbel Bas von der SPD hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Unternehmen verpflichtet, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen zu gewähren. Dieses sogenannte Tariftreuegesetz, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, setzt klare Standards für die Arbeitsvergütung im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen.
Die Idee eines solchen Gesetzes wird bereits seit vielen Jahren diskutiert. Während die Ampel-Koalition sich das Tariftreuegesetz zu Beginn ihrer Regierungszeit vorgenommen hatte, verzögerte sich die Umsetzung aufgrund von Vorbehalten, insbesondere seitens der FDP. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, geleitet von Katherina Reiche von der CDU, treibt das Arbeitsministerium nun die Gesetzesinitiative voran, mit dem Ziel, es im Sommer von der Regierung beschließen zu lassen und im Laufe des Jahres im Bundestag zu verabschieden.
Ministerin Bas betont den Anreiz, den dieses Gesetz für die Stärkung der Tarifbindung bietet. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der transparenten Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur, welches für die Modernisierung wichtiger öffentlicher Einrichtungen wie Brücken, Krankenhäuser und Schulen vorgesehen ist. Durch klare Regelungen werden unfaire Lohnpraktiken mit Steuergeldern verhindert und ein starkes Signal für ein sicheres Arbeitsumfeld gesendet.

