Stichwort: Der Wehrbeauftragte
Er soll möglichen Verstößen gegen die Grundsätze der Inneren Führung der Bundeswehr - quasi das Grundgesetz der Soldaten - nachgehen. Das Amt ist ein «Frühwarnsystem» des Parlaments. Darüber hinaus dient der Wehrbeauftragte auch als «Klagemauer» der Soldaten, wie zuletzt bei den entwürdigenden Aufnahmeritualen in Mittenwald. Er soll eine Vertrauensperson für die Soldaten außerhalb der Bundeswehr sein.
Der Wehrbeauftragte wird vom Parlament auf fünf Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Nach seiner Vereidigung scheidet er aus dem Bundestag aus. Er darf parallel kein anderes Amt ausüben. Der Beauftragte informiert monatlich den Verteidigungsausschuss und legt den Abgeordneten jährlich einen Bericht vor. Alle Bundeswehr- Angehörigen haben das Recht, sich direkt an ihn zu wenden und ihm Missstände mitzuteilen. Dafür müssen sie nicht ihre Vorgesetzten fragen. Sie dürfen dafür nicht benachteiligt werden.
Bisher hat es erst eine Frau als Wehrbeauftragte gegeben. Von 1995 bis 2000 hatte Claire Marienfeld (CDU) das Amt inne. Die Amtszeit des jetzigen Wehrbeauftragte Reinhold Robbe (SPD) läuft im Mai aus. Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition soll der FDP-Politiker Hellmut Königshaus Robbes Nachfolger werden. Königshaus wäre der elfte Wehrbeauftragte seit Bestehen der Bundeswehr.