Berlin (dpa) - Der Wehrbeauftragte hat den Auftrag, dem Bundestag über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten. Sein Amt ist im Grundgesetz verankert. Er soll möglichen Verstößen gegen die Grundsätze der Inneren Führung der Bundeswehr - quasi das Grundgesetz der Soldaten - nachgehen. Das Amt ...