Steueränderungen 2026: Wer jetzt gewinnt – und wer draufzahlt
Pendlerpauschale: Mehr ab dem ersten Kilometer
Ab 1. Januar 2026 steigt die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent je Kilometer (weiterhin nur einfache Strecke). Bisher galt für die ersten 20 Kilometer ein niedrigerer Satz. Davon profitieren vor allem Pendler mit kurzen bis mittleren Distanzen, bei denen der bisherige Sprung erst später griff.
E-Autos: Kfz-Steuerbefreiung wird verlängert
Reine Elektroautos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Je früher die Zulassung, desto länger der Vorteil. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regel ausgenommen.
E-Dienstwagen: 0,25-Prozent-Regel mit höherer Preisgrenze
Wer einen Dienstwagen privat nutzt, versteuert den geldwerten Vorteil in der Regel pauschal. Für reine E-Dienstwagen bleibt es bei der günstigen 0,25-Prozent-Regel – und die zulässige Preisgrenze für den Bruttolistenpreis wurde bereits für Anschaffungen ab 1. Juli 2025 auf 100.000 Euro angehoben. Damit rutschen deutlich mehr Modelle in die steuerlich attraktive Kategorie.
Laden zu Hause: Erstattung wird genauer – und bürokratischer
Wenn Arbeitnehmer ihren E-Dienstwagen privat laden und der Arbeitgeber die Stromkosten erstattet, bleibt das grundsätzlich steuerfreier Auslagenersatz. Ab 2026 wird die Ermittlung jedoch deutlich anspruchsvoller: Die pauschalen Monatsbeträge entfallen. Stattdessen sollen geladene Strommengen über einen separaten Zähler erfasst werden; maßgeblich ist der individuelle Strompreis (inklusive anteiligem Grundpreis). Für dynamische Tarife kann ein Monatsdurchschnitt angesetzt werden.
Als Entlastung ist eine Strompreispauschale vorgesehen, die Arbeitgeber bis Ende 2030 nutzen können. Grundlage ist ein vom Statistischen Bundesamt veröffentlichter Referenzstrompreis für private Haushalte (für das erste Halbjahr des Vorjahres).
Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge: Vorteil für Unternehmen
Arbeitgeber, die E-Autos anschaffen, erhalten zusätzliche Abschreibungsoptionen: Im Anschaffungsjahr können bis zu 75 Prozent der Kosten geltend gemacht werden, im Folgejahr weitere zehn Prozent. Das gilt für Anschaffungen zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 und soll Investitionen in elektrische Flotten beschleunigen.
Gewerkschaftsbeiträge: Extra-Abzug zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag
Gewerkschaftsbeiträge werden ab 2026 als Werbungskosten zusätzlich zum Pauschbetrag anerkannt. Das kann dazu führen, dass viele Arbeitnehmer erstmals einen spürbaren Steuerabzug bekommen – allerdings auch, dass deutlich mehr Menschen überhaupt eine Steuererklärung abgeben, nur um den Vorteil zu realisieren. Kritiker erwarten Mehrarbeit in den Finanzämtern und verweisen darauf, dass Mitglieder anderer Berufsverbände nicht in gleicher Weise profitieren.
Doppelte Haushaltsführung im Ausland: Neue Obergrenze
Wer beruflich im Ausland einen zweiten Haushalt unterhält, kann ab 2026 monatlich nur noch bis zu 2.000 Euro als Werbungskosten geltend machen. Ausnahmen gelten, wenn eine Dienst- oder Werkswohnung verpflichtend ist oder Kosten im Rahmen bestimmter besoldungsrechtlicher Regelungen als notwendig anerkannt werden. Für Inlandsfälle existiert die Deckelung schon länger (1.000 Euro/Monat).
Gastronomie: Mehrwertsteuer auf Speisen sinkt wieder auf 7 Prozent
Ab 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (Getränke bleiben beim Regelsteuersatz). Das betrifft nicht nur Restaurants, sondern auch viele Betriebe mit Verzehrangebot wie Bäcker, Metzger oder Hotelgastronomie. Ob die Entlastung bei den Preisen ankommt, ist offen.
Aktivrente: 2.000 Euro monatlich steuerfrei – aber nicht für alle
Neu ist die Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt weiterarbeitet, kann ab 2026 bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Kranken- und Pflegeversicherung zahlt der Rentner selbst, Renten- und Arbeitslosenversicherung übernimmt der Arbeitgeber.


