Spotify entschuldigt sich und erklärt neue Datenschutzbestimmungen
In der vergangenen Woche hat der Musik-Streaming-Dienst Spotify an seinen Datenschutzbestimmungen geschraubt und dabei für einige „Verwirrung“ gesorgt. Daniel Ek CEO bei Spotify, hat sich dafür nun entschuldigt und erklärt, wofür die erhobenen Daten benötigt werden.
Unter der kurzen Überschrift „SORRY“ hat Spotify im Firmenblog einen Artikel veröffentlicht, den der Chef Daniel Ek höchst selbst verfasst hat. Er erklärt, dass sein Unternehmen keinen guten Job erledigt hat, die neuen Richtlinien angemessen zu erklären, vor allem, wofür die Daten verwendet werden. Ek betont, dass man die Bedenken der Anwender nachvollziehen könnte und dass der Datenschutz ein wichtiges Anliegen von Spotify ist.
Demnach seien alle neuen Daten, die Spotify gerne wissen würden, optional. Dazu zählt der Zugriff auf Fotos, den aktuellen Ort, die Spracheingabe und das Adressbuch. Wer das nicht möchte, muss die Frage nur verneinen. Fotos werden verwendet, um eigene Covers für Playlists zu erstellen oder sein Profilbild anzupassen.
Die Ortung ist ebenfalls nur optional von Bedeutung, heißt es. Man möchte damit herausfinden, was im aktuellen Umkreis momentan gerne gehört wird. Der Zugriff auf das Mikrofon wird für eine Sprachsteuerung verwendet, sodass man Spotify sagen kann, was man hören möchte, ohne dabei das Smartphone in die Hand nehmen zu müssen.
Das Adressbuch wird laut Spotify auf Nachfrage eingelesen, um herauszufinden, was Freunde gerne hören. Spotify versteht sich als soziales Netzwerk, weshalb diese Funktion einen Mehrwert biete. Was die Weitergabe von Informationen an Werbetreibende, Rechteinhaber und mobile Netzwerke angeht, so sei das nicht neu. Ek betont, dass die weitergegebenen Daten anonymisiert sind und dass persönliche Daten dabei nicht übermittelt werden.
In den „kommenden Wochen“ will Spotify die Datenschutzbestimmungen noch einmal überarbeiten, damit aus ihnen besser ersichtlich wird, was gemeint ist – insbesondere sollen dann die Erklärungen aus dem Post mit in die Datenschutzerklärung einfließen.