Google One erhält Kündigungsbutton: Verbraucherschützer setzen sich durch
In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht München I entschieden, dass Google für seinen Cloud-Speicher-Dienst Google One einen Kündigungsbutton bereitstellen muss. Die Verbraucherzentrale Bayern konnte sich mit dieser Forderung gegen den Internetriesen durchsetzen. Die Implementierung einer solchen Schaltfläche folgt der Intention des Gesetzgebers, den Online-Kündigungsprozess für Verbraucher zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.
Mit Google One bietet der Konzern seinen Nutzenden speicherplatzintensive Dienste an. Nach dem kostenfreien Kontingent von 15 GB, das zum Speichern von E-Mails, Fotos und Daten dient, stehen verschiedene kostenpflichtige Erweiterungen zur Verfügung. Zwischen zwei und 20 Dollar monatlich werden für zusätzlichen Speicherplatz fällig. Der Streitpunkt lag in der dauerhaften Einrichtung einer Kündigungsoption, die Nutzenden ermöglicht, ihren Vertrag unkompliziert zu lösen.
Die Entscheidung für einen obligatorischen Kündigungsbutton fiel, obwohl Google bereits reagiert und eine solche Funktion eingeführt hatte. Die Forderung der Verbraucherzentrale zielte auf eine langfristige Bindung Googles, sich zur Beibehaltung dieser kundenfreundlichen Lösung zu verpflichten. Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, begrüßt den Gerichtsbeschluss und betont die Notwendigkeit, dass auch marktbeherrschende Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Die gesetzliche Vorschrift für leicht erreichbare Kündigungsbuttons wurde im Juli 2022 eingeführt. Sie soll die Auflösung von Online-Verträgen, beispielsweise bei Mobilfunk- oder Streamingdiensten, vereinfachen. Nach Analysen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes haben jedoch 20 Prozent der verpflichteten Dienste bisher keinen entsprechenden Button implementiert, wodurch die rechtliche Regelung unterhöhlt wird. (eulerpool-AFX)