So erhalten Sie Kindesunterhalt in voller Höhe

In Deutschland tragen Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder Verantwortung. Normalerweise zahlen Elternteile ihren Sprösslingen gerne diesen Unterhalt. Doch steht plötzlich eine Trennung oder Scheidung an, kann sich das Blatt schnell wenden. Neben der Frage, wo das Kind nun leben wird, müssen auch finanzielle Aspekte geklärt werden. Häufig kann es dann bei der Unterhaltsfrage zu Streitigkeiten kommen. Damit die Verpflichtung zum Unterhalt auch in dieser ohnehin schwierigen Situation rechtssicher sowie in der erforderlichen Höhe gesichert wird, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Familienrecht kompetent zur Seite stehen. Wie Ihnen dieser hilft und welche wichtigsten Aspekte Sie zum Thema Kindesunterhalt wissen müssen, erfahren Sie hier.
Was ist Kindesunterhalt?
Kindesunterhalt ist Teil des Verwandtenunterhalts und bezeichnet den Unterhalt, den Eltern gegenüber ihren Kindern zahlen müssen. Er ist unabhängig davon zu leisten, ob das jeweilige Elternteil das Sorgerecht für das Kind besitzt und ist sowohl für eheliche als auch nichteheliche Kinder identisch.
Wer hat Anspruch auf den Unterhalt?
Anspruch auf Kindesunterhalt besteht für minderjährige sowie volljährige Kinder, welche noch in der Erstausbildung sind. Voraussetzung hierfür ist in beiden Fällen, dass die Kinder unverheiratet sind. Ebenso setzt dies voraus, dass das Kind bedürftig, d.h. nicht im Stande dazu ist, sich selbst zu unterhalten. Laut § 1602 Absatz 2 BGB ist ein minderjähriges Kind ohnehin nicht dazu verpflichtet, dass es sein Vermögen verwerten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen muss.
Grundsätzlich kann Kindesunterhalt nicht ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zu Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt, bei denen im Ehevertrag eine Klausel zum Ausschluss des Unterhaltes hinzugefügt werden kann, wäre eine solche bei Kindesunterhalt nicht rechtsgültig.
Wer muss Unterhalt für Kinder zahlen?
Zu zahlen hat den Kindesunterhalt das Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nach der Trennung nicht ständig aufhält. Hier wird der sogenannte Barunterhalt gezahlt (§ 1612a BGB). Dagegen müssen beide Elternteile Kindesunterhalt zahlen, wenn das Kind volljährig ist und sich in einer Ausbildung oder im Studium befindet.
Wie berechnet sich die Höhe des Kindesunterhalts?
Die Höhe des Unterhalts hängt vom Alter des Kindes, von der Höhe des Einkommens des Unterhaltsschuldners sowie von der Personenanzahl, für die Kindesunterhalt gezahlt werden muss, ab. Die genaue Höhe lässt sich der sogenannten Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Diese stellt eine bundesweit anerkannte Richtlinie für die Bestimmung des Unterhaltsbedarfs dar. Sie wird regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert.
Wie wird das Kindergeld berücksichtigt?
Allgemein steht beiden Elternteilen für ein minderjähriges Kind die Hälfte des Kindergeldes zu. Das Kindergeld wird aber gänzlich an das Elternteil ausgehändigt, bei dem das Kind seinen Wohnsitz hat. Daher steht es dem zahlenden Elternteil zu, vom Unterhalt die Hälfte des Kindergelds abzuziehen. Dementsprechend zeigt die Düsseldorfer Tabelle nicht den tatsächlichen Zahlbetrag. Dieser muss durch den Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergeldes ermittelt werden.
Wie viel Unterhalt pro Kind muss mindestens gezahlt werden?
Gemäß der sogenannten Mindestunterhaltsverordnung von § 1612a BGB gibt es nach der Trennung der Eltern einen Mindestunterhalt für minderjährige Kinder. Folgende Bedarfssätze gelten seit dem 1. Januar 2022:
- Kinder bis zu 6 Jahren: 393 Euro monatlich
- Kinder bis zu 12 Jahren: 451 Euro monatlich
- Kinder bis zu 18 Jahren: 528 Euro monatlich
Je nach Einkommenshöhe kann der Betrag jedoch auch höher ausfallen. Wer den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, kann vom Unterhaltsvorschuss des Staates Gebrauch machen. Dieser muss allerdings vom Elternteil, bei dem das Kind vorwiegend lebt, beantragt werden. Er wird zurückgezahlt, sobald der Unterhaltspflichtige wieder mehr verdient.
Wie lange muss für ein Kind Unterhalt gezahlt werden?
Kindesunterhalt ist so lange zu leisten, bis das Kind die erste Berufsausbildung, d.h. Ausbildung oder Studium, abgeschlossen hat. Dies gilt auch, wenn das Kind bereits über 18 Jahre alt ist.
So erhalten Sie im Falle einer Trennung die erforderliche Unterhaltshöhe
Eltern sind unterhaltspflichtig – auch nach einer Trennung. Falls bei Ihnen und Ihrem Ex-Partner nun Streitigkeiten wegen des Kindesunterhalts aufkommen, kann dies eine sehr belastende Situation darstellen. Nicht selten weigert sich der Unterhaltspflichtige, für den Unterhalt aufzukommen, sodass Kindesunterhalt sogar gerichtlich eingeklagt werden muss. In diesem Fall sollten Sie als betreuendes Elternteil dafür Sorge tragen, einen erfahrenen Spezialisten für Familienrecht an Ihrer Seite zu haben. Denn ein Unterhaltsstreit kann sich über einen längeren Zeitraum hinweg erstrecken, Zeit und Kraft rauben und sogar hohe Kosten mit sich bringen. Doch mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts wird Ihnen eine rechtssichere Unterhaltsverpflichtung in der erforderlichen Höhe garantiert – und damit eine gute Versorgung Ihres Kindes.

