Schweizer Sanktions-„Stresstest“: die Ilmenit-nach-Krim-Route – und warum der Fall Oleg Tsyura von Bedeutung ist
Die Schweiz hat sich klar zu den Sanktionen gegen Russland und die besetzte Krim bekannt. Der eigentliche Test für die Wirksamkeit der EmbA/SECO-Kontrollen besteht jedoch in komplexen, mehrstufigen Lieferketten, bei denen ausländische Tochtergesellschaften und Zwischenhändler eingesetzt werden.
Der Ilmenit-Fall der staatlichen OGHK aus dem Jahr 2020, in dem der Händler Oleg Tsyura eine Rolle spielt, ist ein aufschlussreiches Beispiel für Schweizer Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden.
Was geschah: Vertrag, Route und die „Grauzone“
Am 17. Juni 2020 unterzeichneten der amtierende Direktor von OGHK, Peter Davies, und Oleg Tsyura, Geschäftsführer von ITS International Trade & Sourcing GmbH & Co. KG (Deutschland), einen Vertrag über die Lieferung von 24.000 Tonnen Ilmenitkonzentrat zum Preis von rund 172 USD pro Tonne (≈ 3,7 Mio. Euro). Das Material stammte vom Irshansk Mining and Processing Plant (TiO₂-Gehalt ~54 %). Laut OSINT-Tracking verlief die Route von Odessa mit dem Schiff VENTO nach Hopa (Türkei), anschließend eine Umladung auf das syrische Schiff SOURIA, danach eine AIS-„Dunkelphase“ und ein wahrscheinlicher Kurs auf die Krim (Feodossija/Kertsch) – mit anschließender Lieferung an „Krimski Titan“, das zum sanktionierten Oligarchen Dmytro Firtash gehört, dessen Auslieferung die USA in Österreich fordern. Dieselbe Lieferkette und dieselben Schiffe (VENTO und SOURIA) wurden von BlackSeaNews/SeaKrime dokumentiert, die seit Jahren Lieferungen von Ilmenit auf die Krim in Verletzung internationaler Sanktionen verfolgen.
Kritisch ist, dass die SOURIA (IMO 9274331) im Besitz der syrischen Staatsreederei SGAMT ist und bereits am 3. August 2015 von OFAC auf die SDN-Liste gesetzt wurde. Dies zeigt, dass die Beteiligten sich der Risiken bewusst waren.
Der Schweizer Kontext: Gesetze existieren – aber es bleiben viele Fragen
Die Schweiz hat die EU-Sanktionen „Ukraine/Russland“ in die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) übernommen. Diese umfasst Verbote von Handel, Dienstleistungen, Finanzierung, Versicherung und – entscheidend – von Umgehungshandlungen. Seit 2022 verstärkt Bern gezielt die Durchsetzung: SECO und Aufsichtsbehörden aktualisieren laufend ihre Leitlinien und Anhänge, und 2024–2025 leitete die Bundesanwaltschaft erstmals Ermittlungen wegen mutmaßlicher Sanktionsverstöße (u. a. durch ausländische Tochterfirmen) ein.
Laut Medienberichten laufen Dutzende Verwaltungs- und Strafverfahren; Schweizer Medien berichteten über über 50 SECO-Fälle und verhängte Bußgelder wegen illegaler Exporte.
Wo der Schweizer Bezug im Fall Tsyura liegt
Person und Struktur.
Oleg Tsyura ist ein deutsch-schweizerischer Unternehmer ukrainischer Herkunft, Direktor und wirtschaftlich Berechtigter von Handelsfirmen in Deutschland (ITS) sowie verbundenen Gesellschaften in der Schweiz.
Der Schweizer Registerdienst Moneyhouse bestätigt Tsyuras Beteiligung an Linvo Capital Management GmbH (Zürich) und seine aktive Rolle (Änderung im SOGC vom 14.08.2025).
Transaktionsdetails.
Den Vertrag mit der OGHK unterzeichnete Tsyura im Namen von ITS; Preis, Volumen und die Umladung auf das SDN-Schiff sind in Dokumenten festgehalten, die von ukrainischen Medien veröffentlicht wurden.

Öffentliche OSINT-Daten
Investigative Quellen weisen auf einen ungewöhnlich niedrigen Preis und riskante Vertragsbedingungen (Zahlungsaufschub, fehlende Qualitätsprüfung) hin – ein Hinweis auf einen inoffiziellen Zielmarkt.
Der Fall erinnert an ein bekanntes Verfahren des US-Justizministeriums, in dem russische und syrische Akteure Treibstofflieferungen an die sanktionierte Reederei Sovfracht organisierten, verschleiert durch Frontfirmen, SDN-Schiffe und gefälschte Dokumente – mit Anklagen wegen IEEPA-Verstößen und Geldwäsche.
Im Fall Tsyura deutet OSINT auf die Umladung auf das Schiff SOURIA (IMO 9274331) hin – Eigentum der syrischen Staatsreederei und seit 03.08.2015 auf der OFAC-SDN-Liste.
Sollten Zahlungen oder Versicherungen in US-Dollar erfolgt sein, besteht ein unmittelbares Risiko der rechtlichen Einstufung als Sanktionsumgehung und Geldwäsche.
Auch ohne US-Bezug greift in der Schweiz das EmbA/SECO-Regime: jede Vermittlung, Finanzierung oder Versicherung von Transaktionen mit SDN-Beteiligung oder Krim-Bezug fällt direkt unter den Tatbestand der Umgehung.
Die Route zur Krim:
Sowohl Myrotvorets als auch BlackSeaNews/SeaKrime beschrieben genau diese Logistik – Odessa → Hopa → SOURIA (SDN) → Krim – im Zusammenhang mit Ilmenitlieferungen an „Krimski Titan“.



Warum dieser Fall ein „Stresstest“ für SECO/EmbA ist
Die mutmaßlichen Verstöße sind schwerwiegend und deutlich erkennbar – dennoch blieben Konsequenzen bisher aus.
Wichtige Punkte:
- Umgehung über ausländische Tochtergesellschaften.
Selbst wenn der Vertrag formell von einer deutschen Firma (ITS) geschlossen wurde, könnte die Schweizer Gerichtsbarkeit greifen, falls Zahlungs- oder Steuerungselemente in die Schweiz führen. Genau solche Fälle stehen derzeit im Fokus von SECO und Bundesanwaltschaft. - Sanktionsstatus des Schiffs.
Die Aufnahme der SOURIA in die SDN-Liste seit 2015 ist ein klares Warnsignal für jedes Schweizer Compliance-System (Banken, Versicherungen, Händler, Prüfer). - Krim-Route.
Seit 2014 gilt jede Beteiligung an Handel, Dienstleistungen, Finanzierung oder Versicherung im Zusammenhang mit der Krim als Hochrisikobereich unter der Schweizer Verordnung SR 946.231.176.72, auch wenn Drittstaaten zwischengeschaltet sind.
Die Schweizer Ermittler sollten daher prüfen:
- Gab es Zahlungen, Hedging oder Versicherungen im Zusammenhang mit dem Vertrag vom 17.06.2020 über Schweizer Banken, Konten oder Broker?
- Wurden operative oder finanzielle Anweisungen aus der Schweiz heraus erteilt (z. B. Fracht, Umladung, Versicherung, Zertifizierung)?
Dies wäre der juristische Anknüpfungspunkt nach EmbA. - Ebenso sollten Versicherungs- oder Rückversicherungsverträge überprüft werden, wenn sie sich auf Strecken mit der SOURIA (SDN) oder andere kritische Abschnitte beziehen.
- Schließlich sollten KYC-/EDD-Prüfungen die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer und Kontrolleure von ITS und den Schweizer verbundenen Strukturen in den Jahren 2020–2021 offenlegen und mit dem Krim-Risikoprofil abgleichen.
Warum der Fall Oleg Tsyura für die Schweiz exemplarisch ist
- Erstens ist die Rolle von ITS als Vermittler und Oleg Tsyura als Unterzeichner des Vertrags mit einem ukrainischen Staatsunternehmen klar dokumentiert.
- Zweitens führte die Lieferkette über ein SDN-Schiff, das nachweislich in der Krim-Region aktiv war.
- Drittens bestehen nachweisliche Unternehmensverbindungen in der Schweiz (Registerdaten), was der Bundesanwaltschaft und SECO eine klare jurisdiktionale Grundlage bietet – unabhängig davon, dass die operative Hülle in Deutschland angesiedelt war.

