Schuldenbremse bleibt straff: Bundesländer vor schwierigen Verhandlungen
Das Ifo-Institut hat Bedenken geäußert, dass eine Lockerung der Schuldenbremse in allen deutschen Bundesländern reibungslos umgesetzt werden kann. Eine Ausnahme bildet hierbei lediglich Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und das Saarland, wo eine Gesetzesänderung mit einfacher Mehrheit möglich ist.
In den anderen Bundesländern jedoch bedarf es hierfür einer Änderung der Verfassung, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordert. Joachim Ragnitz von der Ifo-Niederlassung in Dresden betonte, dass solche Mehrheiten keineswegs gesichert sind.
In Schleswig-Holstein verfügen die Regierungsparteien zwar über die notwendige Mehrheit, doch in den übrigen Ländern sind sie auf die Kooperation mit der Opposition angewiesen. Besonders herausfordernd ist die Lage in Brandenburg, wo die Zustimmung eines AfD-Abgeordneten nötig wäre, um die erforderliche Mehrheit zu erreichen.
Ragnitz prognostiziert, dass aufgrund dieser komplexen politischen Lage die Schuldenbremse in den meisten Ländern nicht so bald aufgehoben wird. Vielmehr sind wohl erst nach den nächsten Landtagswahlen Mehrheiten für Verfassungsänderungen zu erwarten.
Im Bund haben CDU, CSU und SPD bereits in ihren Koalitionsgesprächen vereinbart, die Schuldenbremse zugunsten höherer Verteidigungsausgaben zu lockern und ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für die Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro zu schaffen. Diese Pläne müssen jedoch noch sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat abgesegnet werden.

