Schiedsrichter auf dem Rechtsweg: Arbeitsgericht Köln öffnet juristische Türen
In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Köln Referees des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zugang zu den Arbeitsgerichten ermöglicht. Dieses Urteil, das am 16. Juni verkündet wurde, erlaubt es Schiedsrichtern künftig, gesetzliche Ansprüche gegenüber dem DFB auf rechtlichem Wege einzufordern. Der Richterspruch ist jedoch noch nicht endgültig, da eine Rechtsbeschwerde zugelassen wurde.
Der Fall wurde durch einen 28-jährigen Schiedsrichter angestoßen, der im vergangenen Jahr aufgrund seines Alters nicht für die Schiedsrichterliste der 3. Liga in Betracht gezogen wurde. Der Unparteiische forderte daraufhin Entschädigungs- und Schadensersatzleistungen gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein.
Der DFB argumentierte gegen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, da keine Arbeitsbeziehung bestünde, selbst wenn der Schiedsrichter in die Liste aufgenommen würde. Das Gericht erkannte jedoch in der Beziehung zwischen Schiedsrichtern und dem Verband ein Arbeitsverhältnis, basierend auf der bestehenden persönlichen Abhängigkeit.

