
In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Köln Referees des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zugang zu den Arbeitsgerichten ermöglicht. Dieses Urteil, das am 16. Juni verkündet wurde, erlaubt es Schiedsrichtern künftig, gesetzliche Ansprüche gegenüber dem DFB auf
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