Schärfere Haftungsregeln bei E-Scooter-Unfällen für Halter und Fahrer geplan
Automobilclub KS e.V. zum Gesetzentwurf für Verschärfung der Haftung

22. April 2026, 16:52 Uhr · Quelle: LifePR
Schärfere Haftungsregeln bei E-Scooter-Unfällen für Halter und Fahrer geplan
Foto: LifePR
Schärfere Haftungsregeln bei E-Scooter-Unfällen für Halter und Fahrer geplan
Der Bundeskabinett will Haftungsregeln für E-Scooter verschärfen, um Schadensersatz für Unfallopfer zu erleichtern und die Verkehrssicherheit zu steigern.

München, 22.04.2026 (lifePR) - Mit einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen die Haftungsregeln für E-Scooter verschärft werden. Halter – oft die Sharing-Anbieter von Leih-Scootern – sollen künftig verschuldensunabhängig für Schäden haften, während für Fahrerinnen und Fahrer ein vermutetes Verschulden gelten soll. Damit sollen Geschädigte ihre Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen können. Der Automobilclub KS e.V. erläutert die wichtigsten Punkte.

E-Scooter sind praktisch, flexibel und daher gerade in Städten für kürzere Entfernungen äußerst beliebt. Doch der Ruf ihrer Fahrerinnen und Fahrer ist mitunter nicht der beste. Nicht nur machen achtlos hingeworfene Leih-Scooter Passanten das Leben schwer – besonders, wenn sie mit Rollator, Kinderwagen und Co. unterwegs sind –, auch die oftmals rabiate Fahrweise stört viele. Da die Elektroflitzer noch dazu klein und wendig sind und sich überall durchschlängeln können, geschehen auch entsprechend viele Unfälle.

Die Unfallzahlen steigen jährlich
Von Jahr zu Jahr steigen die Zahlen: 2024 registrierte die Polizei in Deutschland 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – ganze 26,7 Prozent mehr als im Jahr davor. Insgesamt kamen dabei 27 Menschen und damit nochmals mehr als im Vorjahr ums Leben, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. 83,9 Prozent der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch die Todesopfer. Vor allem junge Menschen bis 25 Jahren verunfallen mit dem Elektroroller. Die Unfallgründe: An erster Stelle steht die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Zur Erinnerung: E-Scooter müssen, soweit vorhanden, Radwege oder Schutzstreifen benutzen und ansonsten auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen; das Fahren auf Gehwegen ist nicht erlaubt. Aber auch Alkoholeinfluss, nicht angepasste Geschwindigkeit und Missachtung der Vorfahrt sind häufige Unfallursachen.

„Die jährlich steigenden Unfallzahlen haben aber natürlich auch damit zu tun, dass von Jahr zu Jahr mehr E-Scooter Teil des Straßenverkehrs sind. Im Jahr 2020 waren laut Versicherungswirtschaft 180.000 versicherte E-Scooter gemeldet, 2023 waren es bereits 990.000. Und auch wenn 2024 gerade einmal in 4,1 Prozent aller Verkehrsunfälle ein E-Scooter-Fahrer involviert war – zum Vergleich: 32,1 Prozent aller Verkehrsunfälle geschahen mit Fahrradbeteiligung –, so steigt die Zahl doch auch jährlich an“, erläutert Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V., die Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Bislang Ausnahmeregelung
Aus diesem Grund ist auch die Frage der Haftung stärker in den Blickpunkt gerückt, denn bislang sind im geltenden Recht E-Scooter – wie auch andere Elektrokleinstfahrzeuge – von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Parallel zur Entwicklung der Unfallzahlen ist auch die Zahl der durch solche Unfälle geschädigten Dritten gestiegen: Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gibt an, dass die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden regulierte, während es 2024 bereits 5.000 Schadensfälle waren. Zudem, so das BMJV, zeigten Fälle in der gerichtlichen Praxis, dass selbst erlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter, gerade für Menschen mit (Seh-)Behinderungen, Barrieren darstellten, die zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen könnten.

Aktuell profitieren E-Scooter von einer Ausnahmeregelung für langsam fahrende Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. „Nach bisherigem Recht bedeutet dies, dass Geschädigte bei E-Scooter-Unfällen der Fahrerin oder dem Fahrer ein Verschulden darlegen oder nachweisen müssen, um Ansprüche geltend machen zu können. Das führt dazu, dass Geschädigte ihre Ansprüche häufig nicht durchsetzen können, insbesondere wenn Verantwortliche nicht ermittelt werden können“, erläutert die Pressesprecherin das Dilemma.

Regierung will Anbieter und Fahrer stärker in die Pflicht nehmen
Damit soll jetzt Schluss sein. Der Gesetzentwurf des Kabinetts vom 18. März sieht vor, für E-Scooter künftig vergleichbare Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge einzuführen. Halter sollen verschuldensunabhängig im Sinne einer Gefährdungshaftung haften. Für Fahrerinnen und Fahrer soll ein vermutetes Verschulden gelten. Dadurch sollen Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Die Schadensregulierung soll weiterhin über die Haftpflichtversicherung erfolgen, die Halter von E-Scootern ohnehin schon nach geltendem Recht abschließen müssen. Neben E-Scootern sollen die neuen Haftungsregeln auch für selbstbalancierende Fahrzeuge wie Segways gelten. Für Nutzfahrzeuge der Bau- und Landwirtschaft, motorisierte Krankenfahrstühle und andere langsam fahrende Kraftfahrzeuge soll die Ausnahme von der Gefährdungshaftung auch weiterhin gelten.

Mobile & Verkehr / E-Scooter / Haftungsregeln / Verkehrsunfälle / Gesetzentwurf / Automobilclub KS
[lifepr.de] · 22.04.2026 · 16:52 Uhr
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