Rechtsstreit um Stuttgart 21: Deutsche Bahn bleibt auf Mehrkosten sitzen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden: Die Deutsche Bahn muss die Kostensteigerungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 selbst tragen. Mit der Ablehnung des Berufungsantrags steht das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts nun fest und ist rechtskräftig. Der Streitpunkt war die sogenannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag aus 2009, die Gespräche im Falle von Mehrkosten vorsieht. Jedoch leitet das Gericht daraus keine Verpflichtung zur Übernahme zusätzlicher Kosten durch die Projektpartner des Landes.
Die Bahn hatte gehofft, die finanziellen Mehrbelastungen von mindestens 6,5 Milliarden Euro mit den Partnern teilen zu können. Laut einem Finanzierungsvertrag waren ursprünglich nur Kosten bis zu 4,5 Milliarden Euro geregelt. Mit der jetzigen Entscheidung sieht die Bahn sich einer erheblichen finanziellen Belastung auf dem Großprojekt gegenüber, dessen Gesamtkosten aktuell auf über 11 Milliarden Euro beziffert werden.
Der Komplex Stuttgart 21 beinhaltet nicht nur den Bau des neuen Hauptbahnhofs, sondern eine umfassende Umgestaltung des Schienenknotens Stuttgart, inklusive neuer Bahnhöfe, Tunnel und Brücken. Die Langzeitbaustelle, die bereits 2010 begann, soll mit Verzögerungen Ende 2026 teilweise in Betrieb genommen werden. Die vollständige Nutzung ist wegen fortlaufender Bauarbeiten und notwendiger Infrastrukturanpassungen bis Juli 2027 angedacht. Obwohl das Urteil endgültig ist, bleibt der rechtliche Weg zum Bundesverfassungsgericht als potenzielle Option für die Bahn bestehen.

