Rechtsextreme Vereine bleiben verboten

Leipzig (dpa) - Die beiden rechtsextremen Vereine «Collegium Humanum» und «Bauernhilfe e.V.» bleiben verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte eine Verbotsverfügung des Bundesinnenministers aus dem Jahr 2008. Die Richter hatten keinen Zweifel, dass die Tätigkeit der Vereine gegen geltendes Recht verstößt und sich gegen die deutsche Verfassung richtet. Das 1963 gegründete «Collegium Humanum» galt lange Jahre als Sammelbecken für Holocaust-Leugner.
Prozesse / Extremismus
05.08.2009 · 18:22 Uhr
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