Polizei meldet neuen Höchststand bei Politiker-Beleidigungen
Berlin - Die Polizei ermittelt zunehmend gegen Menschen, denen eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Politikern vorgeworfen wird. Das geht aus den aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der Länder hervor, über welche die "Welt" berichtet. Demnach wurden 2025 4.792 Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches erfasst. Im Jahr 2024 waren es noch 4.439 Verstöße. 2023 lag die Zahl bei 2.598 gemeldeten Verstößen.
Bei den Daten handelt es sich um polizeilich ausermittelte Delikte. Sie geben keine Auskunft über spätere Verurteilungen, liefern aber einen Anhaltspunkt für die Kriminalitätsentwicklung. Der Bund wird die Polizeiliche Kriminalstatistik, die die gesammelten Daten der Länder enthält, am Montag veröffentlichen.
Die oft erhobene Behauptung, Paragraf 188 des Strafgesetzbuches verbiete jegliche Kritik an Politikern, sei falsch, sagte Lena Gumnior, Strafrechtsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, der "Welt". Sie werde von "rechtsextremen Kräften der AfD genutzt, um mit populistischen Argumenten Vertrauen in unsere Demokratie zu untergraben".
Man könne sicherlich darüber diskutieren "die Norm auf die kommunalen und ehrenamtlichen Mandatsträger zu begrenzen, die zunehmender Bedrohung und Übergriffen ausgesetzt sind", so Gumnior. Sie hätten in diesen Situationen selten umfangreiche Unterstützung und erfahrene Ansprechpartner. Berufspolitiker hätten dagegen andere Möglichkeiten zum Schutz.


