Panne bei der Staatsanwaltschaft erspart VW Millionenbußgeld
Der VW-Konzern entgeht einem Bußgeld in Höhe von 4,3 Millionen Euro aufgrund eines Formfehlers der Staatsanwaltschaft Hannover. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte, war bei der Einreichung der Beschwerde beim Oberlandesgericht eine entscheidende Unterschrift vergessen worden. Ein Versäumnis, das der niedersächsische Politikjournal "Rundblick" zuerst berichtete, sorgt nun für Diskussionen.
Im Mittelpunkt der Datenschutzverstöße, die zu dem Bußgeldbescheid führten, steht die unzureichende Information der VW-Mitarbeiter über die Datenweitergabe an den US-Aufseher Larry Thompson. Diese wurde im Zuge der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals gerügt. Das Landgericht Hannover entschied Ende Februar in erster Instanz zugunsten von VW, während die Staatsanwaltschaft Einspruch einlegte – jedoch erfolglos.
Trotz der Rücknahme der Beschwerde aufgrund des Unterschriftsmangels bleibt das Urteil des Landgerichts bestehen. Während die Staatsanwaltschaft den Fehler als Einzelfall aufgrund hoher Arbeitsbelastung darstellt, übt die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag scharfe Kritik und möchte den Vorfall im Rechtsausschuss diskutieren. Ein Versehen mit möglicherweise gravierenden finanziellen Folgen für Niedersachsen, so betont die CDU.
Unterdessen bleibt die Datenschutzrüge selbst, die das Bußgeld auslöste, bestehen. Nur zwei von fünf Verwarnungen wurden kürzlich vor dem Verwaltungsgericht aufgehoben, doch die zentrale Kritik an der mangelhaften Datenschutzinformation bleibt bestehen. Der Skandal, der 2015 begann, hat VW bereits immense rechtliche Kosten in Milliardenhöhe verursacht.

