
Der VW-Konzern entgeht einem Bußgeld in Höhe von 4,3 Millionen Euro aufgrund eines Formfehlers der Staatsanwaltschaft Hannover. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte, war bei der Einreichung der Beschwerde beim Oberlandesgericht eine entscheidende Unterschrift vergessen worden. Ein
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