Österreich unter Brüsseler Lupe: Defizitverfahren eingeleitet
Die Europäische Kommission hat die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Österreich angekündigt. Der Hintergrund dieser Maßnahme ist das Überschreiten der EU-Grenzwerte für das Haushaltsdefizit. Im vergangenen Jahr lag das Defizit der Alpenrepublik bei 4,7 Prozent der Wirtschaftsleistung und damit deutlich über der vorgesehenen Obergrenze von drei Prozent. Das Verfahren soll dazu beitragen, die Haushaltsdisziplin zu fördern und stabile Staatsfinanzen zu sichern.
Österreich befindet sich derzeit in einer umfassenden Wirtschaftskrise, charakterisiert durch hohe Inflation, schwache Konsumnachfrage und eine anhaltende Rezession. Laut Prognosen der EU-Kommission wird Österreich dieses Jahr als einziger Mitgliedstaat ein negatives Wirtschaftswachstum verzeichnen. Die Regierung plant drastische Einsparungen von insgesamt 54 Milliarden Euro bis 2029, um die Haushaltslage zu stabilisieren.
Das Verfahren setzt seine nächsten Schritte mit der Ausarbeitung von Stellungnahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses fort. Anschließend wird die EU-Kommission Stellung nehmen und im Bedarfsfall konkrete Empfehlungen zur Defizitreduktion verabschieden. Die österreichische Regierung zeigt sich jedoch wenig überrascht, da bereits vorab Überlegungen zur Möglichkeit eines Defizitverfahrens angestellt wurden. Vorangegangene Maßnahmen der Regierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges haben dazu geführt, dass das Defizit anwuchs.
Ein EU-Verfahren dient der Sicherung der Eurozonenstabilität. Im Falle andauernder Verstöße könnten theoretisch Strafen verhängt werden, die jedoch bisher noch nie zur Anwendung kamen. Ähnliche Verfahren laufen derzeit gegen mehrere andere EU-Staaten, einschließlich Rumänien, während gegen die meisten der übrigen betroffenen Länder keine weiteren Schritte erforderlich sind. Die Regeln für Staatsverschuldungen wurden jüngst reformiert.
Zur Umsetzung eines soliden Finanzplans müssen die EU-Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammen einen vierjährigen Haushaltsplan aufstellen. Dieser kann bei Engagement für Reformen und Investitionen bis auf sieben Jahre verlängert werden. Deutschland hingegen konnte mit einer Defizitquote von 2,8 Prozent im vergangenen Jahr im Rahmen der EU-Regeln bleiben.

