Neues Grundsicherungsgesetz: Ein Paradigmenwechsel im Sozialstaat
Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss eines Gesetzentwurfs zur Neuregulierung der Grundsicherung einen bedeutenden Schritt in Richtung eines veränderten Sozialstaats getan. Die 5,3 Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sehen sich nun mit strengeren Regeln konfrontiert. Der aktuelle Gesetzentwurf, eingereicht von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), setzt auf ein stärkeres Prinzip von 'Fördern und Fordern'. Mit einer geplanten Einführung am 1. Juli 2026 treten die Neuerungen voraussichtlich in Kraft, jedoch sind Änderungen durch Debatten im Bundestag und Bundesrat weiterhin möglich.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekräftigte den Ansatz, dass Arbeit lohnenswert bleiben müsse, während Bas betonte, dass Unterstützung bereitstehe für diejenigen, die bereit sind zu arbeiten. Kritisch diskutiert wird das Konzept, Leistungen komplett zu entziehen, sollte eine Person dreimalige Einladungen zu Terminen ignorieren. Psychisch Kranke sollen von solchen strengeren Maßnahmen jedoch ausgenommen werden. Im Innenministerium und bei der CDU gab es zuvor Bedenken, dass Sanktionen durch einfache Unerreichbarkeit vereitelt werden könnten.
Bereits 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten begrenzt, was zu einer vorübergehenden Aussetzung führte. Allerdings bringen die neuen Regelungen eine Reduktion der Grundsicherung um 30 Prozent für drei Monate, sollte sich eine Person nicht bewerben oder Fördermaßnahmen ablehnen. Härtere Maßnahmen betreffen jedoch nur einen geringen Teil der Leistungsberechtigten. Im vergangenen Jahr hatten durchschnittlich weniger als 30.000 Personen monatlich mit Kürzungen zu kämpfen.
Ein weiterer Punkt der Gesetzesreform ist der Wegfall der festen Karenzzeit für das Schonvermögen. Zukünftig soll vorrangig eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor staatliche Hilfe fließt. Ein Hauptziel bleibt die Vermittlung in Arbeitsstellen, wobei erfolgreiche Weiterbildungsmaßnahmen priorisiert werden sollen. Trotz der ambitionierten Reform sind keine signifikanten Einsparungen zu erwarten. Im Jahr 2026 könnten Einsparungen in Höhe von 86 Millionen Euro realisiert werden, jedoch sind in den folgenden Jahren leichte Mehrkosten zu erwarten.
Innerhalb der SPD gibt es erheblichen Widerstand gegen die Reform, einzelne Parteimitglieder fordern sogar ein Mitgliederbegehren, um die Pläne zu stoppen. Sozialverbände, Linke und Grüne äußern ebenfalls Bedenken, dass die Reform zusätzliche soziale Härten und Druck auf Jobcenter-Mitarbeiter verursachen könnte. Die Kontroverse um die Reformpläne hält damit weiter an und wird wohl auch in den nächsten Monaten die politische Agenda prägen.

