Neues Gesetz zur Gasspeicherumlage: Eine Entlastung mit geteilten Meinungen
Der deutsche Bundestag hat entschieden, die Gaskunden im Land von der Gasspeicherumlage zu befreien, eine Maßnahme, die sowohl Lob als auch Kritik nach sich zieht. Ab dem kommenden Jahr trägt der Bund die jährlichen Kosten von etwa 3,4 Milliarden Euro, die bislang als Umlage von 0,289 Cent pro Kilowattstunde erhoben wurden. Dies bedeutet für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt eine finanzielle Entlastung von bis zu 60 Euro im Jahr.
Diese Gesetzesänderung fand Unterstützung durch die Koalitionspartner Union und SPD, während die Grünen und die AfD dagegen stimmten und die Linke sich enthielt. Die Grünen monierten, die Mittel sollten stattdessen in Klimaschutzmaßnahmen wie Wärmepumpen und Gebäudedämmung investiert werden. Ihrer Meinung nach müsse Deutschland dringend von fossilem Gas Abschied nehmen. Auch die Linke kritisierte das Fehlen von Investitionen in die Zukunft und forderte stattdessen eine Senkung der Stromsteuer sowie die Einführung eines Klimageldes.
Die Gasspeicherumlage war zuvor ein Kostenfaktor insbesondere für Privat- und Großkunden: Rund 2,4 Prozent des Gaspreises bei privaten Verbrauchern und etwa 5 Prozent bei industriellen Großkunden. Die nun vom Klima- und Transformationsfonds des Bundes übernommene Summe soll dabei helfen, die Verbraucher zu entlasten.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), versicherte, dass Stadtwerke und kommunale Versorger die ersparten Kosten direkt an ihre Kunden weitergeben werden. Aber, so Liebing, die Gasspeicherumlage ist nur eine von vielen Variablen, die den Endpreis beeinflussen, weshalb eine generelle Senkung der Gaspreise nicht garantiert werden kann.

