Neuer Rechtsrahmen für soziale Medien im Visier der Ampel-Koalition
Die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen unternehmen Schritte, um die Nutzung sozialer Medien durch die Bundestagsfraktionen auf ein neues rechtliches Fundament zu stellen. In Reaktion auf Ermahnungen seitens des Bundesrechnungshofes, der eindeutige gesetzliche Regelungen für Social-Media-Arbeiten fordert, streben die Fraktionen eine Konsensbildung an. Die Gespräche darüber verlaufen nach Angaben der Beteiligten konstruktiv, wobei die CDU/CSU-Fraktion ebenfalls eingebunden wurde.
Bemängelt wurde, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen es den Fraktionen ermöglichen, Bundesmittel regelwidrig für parteipolitische Zwecke, insbesondere Wahlwerbung, einzusetzen. Laut Rechnungshof zeigt die Analyse von Social-Media-Posts aus dem Zeitraum vor der letzten Bundestagswahl, dass viele Beiträge nicht die Arbeit der Fraktionen thematisierten, sondern unzulässige Partei- bzw. Wahlwerbung darstellten.
Im Rahmen der angestrebten Gesetzesreform sollen klare Kriterien etabliert werden, die sicherstellen, dass Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und Parteiarbeit klar voneinander getrennt sind. Das Ziel ist es, Transparenz und korrekte Verwendung der Fraktionsmittel zu fördern. Insbesondere sechs Wochen vor Wahlen soll die parlamentarische Öffentlichkeitsarbeit auf tatsächliche parlamentarische Anlässe beschränkt bleiben.
Abgeordnete aller beteiligten Parteien äußerten sich zustimmend zu den Plänen. Die Notwendigkeit, zeitgemäße und rechtssichere Grundlagen für die digitale Kommunikation zu schaffen, wurde ebenso betont wie die konsequente Sanktionierung von Missbrauch öffentlicher Mittel. Die Fraktionen sollen zwar weiterhin ihre Arbeit transparent machen dürfen, jedoch ohne dabei Fraktionsmittel für parteipolitische Aktivitäten oder gar Wahlkampf zu nutzen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Patrick Schnieder, betonte, dass der von seiner Fraktion bereits vorgeschlagene Gesetzentwurf alle Medienarten umfasst und für künftige Herausforderungen gewappnet ist, während gleichzeitig der Einsatz von Fraktionsmitteln für Parteiaufgaben unterbunden wird.
Die Gespräche der Fraktionen stehen im Zeichen der Suche nach einem fraktionsübergreifenden Konsens, um die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen im Zeitalter der Digitalisierung auf eine verlässliche rechtliche Grundlage zu stellen. (eulerpool-AFX)