Neue Richtwerte für Verkehrssicherheit: Expertenkommission schlägt THC-Grenzwert vor
Der fortschreitende Prozess hin zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland wird von grundlegenden Veränderungen in angrenzenden Rechtsbereichen begleitet. Eine neueste Entwicklung ist die Empfehlung eines Grenzwerts für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr. Fachleute haben nun einen Wert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum identifiziert, bei dem eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit wissenschaftlich nicht unwahrscheinlich ist. Diese Information teilte das Bundesverkehrsministerium mit und markiert einen potenziellen Wendepunkt in der Bewertung des Cannabiskonsums unter Verkehrsteilnehmern.
Im bisherigen rechtlichen Umgang mit Cannabis am Steuer fehlte es an einer klaren gesetzlichen Grenze wie dem bekannten 0,5-Promille-Wert für Alkohol. Stattdessen galt ein durch Rechtsprechung geprägter Richtwert von 1 Nanogramm, bei dessen Überschreitung mit Sanktionen zu rechnen ist.
Die Implementierung des nun vorgeschlagenen Grenzwerts bedarf einer gesetzlichen Anpassung durch den Bundestag und tritt somit nicht automatisch mit dem Beginn der teilweisen Legalisierung am 1. April in Kraft.
Um die Risiken des kombinierten Konsums von Cannabis und Alkohol zu minimieren, legt die Empfehlung der Kommission auch ein striktes Alkoholverbot für Nutzer von Cannabisprodukten am Steuer nahe. Die eingesetzte Arbeitgruppe vereint Fachwissen aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizeiwesen und strebt eine ausgewogene Regulierung im Sinne der Verkehrssicherheit an.
Mit der Wahl des 3,5 Nanogramm-Grenzwerts betonen die Experten ihre vorsichtige Herangehensweise. Sie vergleichen das Risiko dieses Werts mit der relativ niedrigen Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, unter Berücksichtigung der langen Nachweisbarkeit von THC bei regelmäßiger Aufnahme. Ziel ist es, in erster Linie diejenigen Personen rechtlich zu verfolgen, bei denen tatsächlich eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorstellbar ist. (eulerpool-AFX)