Neue EU-Regeln für KI-Modelle: Innovation trifft auf Transparenz
Ab morgen unterliegen Anbieter von KI-Systemen mit vielseitiger Anwendbarkeit neuen EU-Vorschriften. Diese Regelungen, die speziell für sogenannte «General-Purpose AI» entwickelt wurden, verlangen von den Betreibern eine umfassende Offenlegung. Sie müssen darlegen, wie ihre Systeme funktionieren und auf welchen Datengrundlagen sie beruhen. Darüber hinaus sollen für leistungsstarke Modelle potenzielle Sicherheitsrisiken protokolliert werden.
Die Grundlage dieser Vorgaben bildet das im Mai 2024 beschlossene EU-KI-Gesetz. Ein erklärtes Ziel der neuen Vorschriften ist die Stärkung des Urheberrechts. Entwickler müssen nun transparent machen, welche Quellen für ihre Trainingsdaten herangezogen und ob Webinhalte automatisch durchsucht wurden. Zudem sind Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums offenzulegen, und es soll eine Kontaktstelle für Rechteinhaber eingerichtet werden.
Gleichwohl äußern Autoren, Künstler und Verleger, dass die Maßnahmen unzureichend seien, da eine Pflicht zur Nennung konkreter Quellen fehlt. Die Durchsetzung dieser Regelungen übernimmt das kürzlich etablierte Europäische Amt für Künstliche Intelligenz, das seine Aufgabe ab August 2026 wahrnimmt.
Frühere Modelle, die vor dem 2. August 2025 auf den Markt kamen, stehen unter Kontrolle ab August 2027. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen. Für die Orientierung in der Branche hat die EU-Kommission zudem rechtliche Leitlinien und einen freiwilligen Verhaltenskodex veröffentlicht.
Unternehmen, die den Kodex einhalten, könnten von einer vereinfachten Regulierung profitieren. Google, Entwickler des KI-Modells Gemini, signalisiert seine Bereitschaft zur Unterzeichnung, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich möglicher Hemmnisse für den Fortschritt durch die neuen Gesetze.

