nderung der Airline ist kein erheblicher Mangel

Düsseldorf, 03.05.2023 (lifePR) - Lässt der Veranstalter einer Pauschalreise den Flug kurzfristig nach dem Check-In durch ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführen, so stellt dies keinen erheblichen Mangel der Reise dar, der den Reisenden zu einer Kündigung berechtigen könnte. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Hannover klargestellt (Az.: 540 C 8858/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des AG Hannover.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 03.05.2023 · 09:20 Uhr
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