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Mit dem Rammbock gegen das Internet – Wie sich der Staat in Szene setzt

27. Juni 2025, 20:00 Uhr · Quelle: InvestmentWeek
Mit dem Rammbock gegen das Internet – Wie sich der Staat in Szene setzt
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Polizisten dringen beim „Aktionstag gegen Hasskriminalität“ bundesweit in 65 Wohnungen ein – häufig bei unbewaffneten Einzelpersonen. Das Bundeskriminalamt selbst meldete keine Festnahmen, sondern lediglich sichergestellte Smar
Razzien bei Dutzenden Bürgern, weil sie online angeblich „Hass“ verbreitet haben: Der sogenannte Aktionstag gegen Hasskriminalität entlarvt sich als staatliche PR-Show – mit rechtsstaatlich fragwürdigem Beigeschmack.

Ein früher Morgen, 65 Türen, ein Ziel: Abschreckung

Die Szenen gleichen sich: 6 Uhr morgens, ein Trupp Polizisten tritt zur Hausdurchsuchung an. Nicht bei Schwerverbrechern, nicht bei Bandenchefs. Sondern bei Menschen, die im Internet etwas geschrieben haben – Falsches, Geschmackloses, möglicherweise Strafbares.

Es ist der 12. „Aktionstag gegen strafbare Hasspostings“. Und es ist ein staatlich orchestriertes Schauspiel mit einer klaren Botschaft: Wer im Netz zu laut wird, dem droht Besuch – im Pyjama, vor den Augen der Nachbarn.

Was soll das sein – ein Aktionstag gegen Straftaten?

Das Wort allein verrät, worum es wirklich geht. Ein „Aktionstag“ ist keine Maßnahme der Justiz, sondern ein Konzept aus der Öffentlichkeitsarbeit.

Es geht darum, ein Signal zu senden – so sagt es auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ganz offen: „Sowas macht man nicht.“ Der Satz klingt wie aus dem Elternabend. Doch es geht hier nicht um Erziehung, sondern um Grundrechte.

Wenn der Staat beginnt, Durchsuchungen als Signalveranstaltung zu inszenieren, verschwimmen die Grenzen zwischen Strafverfolgung und politischer Bühne. Das ist problematisch – und gefährlich.

Kein Fluchtgefahr, keine Gewalt – aber Rammbock

Razzien im Morgengrauen sind ein legitimes Mittel – bei Terror, bei organisierter Kriminalität. Dann, wenn es schnell gehen muss, wenn Beweise verschwinden könnten oder die Täter bewaffnet sind. Doch bei Menschen, die einen zweifelhaften Kommentar auf Facebook gepostet haben?

Die meisten der Betroffenen sind weder bewaffnet noch flüchtig. Sie leben nicht im Untergrund, sie sind keine Sicherheitsgefahr. Es gäbe keinen vernünftigen Grund, warum man sie nicht auch schriftlich hätte laden können. Es sei denn, der Überrumpelungseffekt ist Teil der Botschaft: Wir können das. Und wir tun es auch.

„Hass“ ist kein juristisch definierter Tatbestand. Die meisten Anzeigen stützten sich auf Paragraf 130 (Volksverhetzung) oder Paragraf 185 (Beleidigung), nicht auf eine klar umrissene Kategorie wie „Hassposting“.

Ein Begriff ohne juristischen Gehalt: Hass

Wer Hass kriminalisieren will, muss erklären, was genau damit gemeint ist. Doch „Hass“ ist kein Rechtsbegriff. Er ist ein Gefühl, kein Tatbestand. Strafbar sind Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung – das alles ist geregelt. Aber „Hass“? Den gibt es überall. Manchmal ist er auch berechtigt.

Das Bundesinnenministerium inszeniert mit dem Begriff eine moralische Unschärfe, die dem Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht steht. Wenn das Ziel nicht mehr juristische Klarheit, sondern gesellschaftliche Umerziehung ist, wird der Rechtsstaat zum Erziehungsstaat.

Satire ist keine Entschuldigung – oder doch?

Das bekannteste Beispiel für die Absurdität dieser Aktionstage ist der Fall Stefan Niehoff. Der Rentner aus Unterfranken hatte ein satirisches Meme verbreitet – „Schwachkopf“ über Robert Habeck. Dafür bekam er Besuch von der Polizei. Im Morgengrauen, versteht sich.

Zwar wurde er inzwischen wegen anderer Postings verurteilt – doch der Fall bleibt ein Symbol: für die fehlende Verhältnismäßigkeit und die politische Schlagseite, die solchen Einsätzen anhaftet.

Die Politik wehrt sich nun gegen den Eindruck, man gehe nur gegen eine bestimmte Klientel vor. Deshalb wurden diesmal auch Anzeigen wegen Verunglimpfung von Alice Weidel (AfD) öffentlich gemacht. Es wirkt wie ein bemühtes „Beide-Seiten“-Manöver – nicht wie rechtsstaatliche Neutralität.

Ein Klima der Angst ersetzt kein gutes Strafrecht

Natürlich darf der Staat gegen strafbare Inhalte im Netz vorgehen. Morddrohungen, Hetze, Symbole verfassungswidriger Organisationen – das alles gehört verfolgt. Aber dafür braucht es keine Symbolpolitik, sondern eine funktionierende Justiz.

Wenn aber der Eindruck entsteht, dass schon der falsche Tonfall zum Polizeieinsatz führen kann, entsteht keine sichere Debattenkultur – sondern Schweigen. Wer ständig Angst hat, mit dem nächsten Tweet einen Beamten an der Tür zu haben, zieht sich zurück. Das ist kein Fortschritt. Das ist Einschüchterung.

Falsches Signal zur falschen Zeit

Gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen in Institutionen schwindet, wäre Zurückhaltung gefragt. Eine Politik, die der Polizei als PR-Partner missbraucht, um moralische Erziehungsmaßnahmen durchzusetzen, verliert ihre Glaubwürdigkeit. Sie wirkt nicht stark, sondern unsicher. Und das bleibt hängen.

Ein Rechtsstaat ist kein Ort für Pädagogik mit Blaulicht. Er lebt von Differenzierung, von juristischer Klarheit – und vom Vertrauen, dass Kritik erlaubt ist, selbst wenn sie unbequem klingt.

Politik
[InvestmentWeek] · 27.06.2025 · 20:00 Uhr
[2 Kommentare]
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