Ein früher Morgen, 65 Türen, ein Ziel: Abschreckung Die Szenen gleichen sich: 6 Uhr morgens, ein Trupp Polizisten tritt zur Hausdurchsuchung an. Nicht bei Schwerverbrechern, nicht bei Bandenchefs. Sondern bei Menschen, die im Internet etwas geschrieben haben – Falsches, Geschmackloses, ...

Kommentare

(2) Pontius · 28. Juni um 10:07
Hach mal wieder "das wird man doch wohl noch sagen dürfen"-Opferverhalten. Nein und das durfte man früher auch nicht.
(1) satta · 28. Juni um 10:03
Hass ist kein Straftatbestand, aber Auslöser für verschiedene Straftaten bis hin zu Körperverletzung und Mord. Hausdurchsuchungen dienen dazu, Beweismittel zu sichern, die ansonsten schnell beiseitegeschafft werden könnten. Um diese Durchsuchungsbeschlüsse im Rahmen der Verhältnismäßigkeit halten, reicht eine flapsige Bemerkung eines Beschuldigten im Internet i.d.R. nicht aus.
 
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