Minijobs: Verdienstgrenze steigt ab 2024 – Ein Überblick
Die Anpassung der Verdienstgrenze für Minijobs markiert einen bedeutenden Schritt zur Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 wird diese Grenze von derzeit 556 Euro auf 603 Euro angehoben. Weitere Erhöhungen sind geplant: So soll die Grenze bis 2027 auf 633 Euro steigen.
Der Grund für diese Anpassungen liegt in der Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn, der ebenfalls angepasst wird. Der Mindestlohn wird Anfang des kommenden Jahres von 12,82 Euro auf 13,90 Euro steigen, und für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Diese Entwicklung wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in der Mindestlohnkommission beschlossen.
Diese Erhöhung gilt für alle, auch für Minijobbende, die in ihrer Rolle vom Mindestlohnschutz profitieren. Interessanterweise sind Minijobs vor allem im Handel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen verbreitet. Ende letzten Jahres gab es fast sieben Millionen geringfügig Beschäftigte, die diese flexiblen Beschäftigungsformen bevorzugen.
Davon arbeiteten rund 890.000 Menschen im Gastgewerbe und etwa 260.000 in privaten Haushalten. Minijobs bieten dabei eine Gelegenheit, neben Studium, Rente oder bestehendem Berufseinkommen flexibel dazu zu verdienen, ohne die volle Steuerlast büßen zu müssen.
Für die rechtliche Einordnung als Minijob bleibt der Blick auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt entscheidend. Es wird darauf geachtet, dass im kommenden Jahr das monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt 603 Euro nicht überschreiten darf, wobei die Jahresentgeltgrenze maximal 7.236 Euro beträgt.

