Milliardenkredite für Kommunen: Zielgerichtete Investitionen zur Infrastrukturförderung
Das Finanzministerium plant, Milliardenkredite zur Instandsetzung der Infrastruktur zielgerichtet in den Kommunen zu investieren. Ein neuer Gesetzentwurf schlägt vor, dass mindestens 60 Prozent dieser Gelder unmittelbar in die Infrastruktur von Städten und Gemeinden fließen sollen. Die Bundesländer haben dabei die Freiheit, den genauen Verteilschlüssel selbst zu bestimmen, wobei finanzschwache Gemeinden besonderen Vorrang genießen sollen.
Der Entwurf befindet sich aktuell in der Diskussion innerhalb der Bundesregierung und ist noch nicht endgültig beschlossen. Sowohl das Kabinett als auch Bundestag und Bundesrat können noch Änderungen vornehmen.
Gemäß Königsteiner Schlüssel erhielte Nordrhein-Westfalen mit rund 21,1 Milliarden Euro den größten Anteil der versprochenen 100 Milliarden Euro, gefolgt von Bayern mit 15,8 Milliarden Euro und Baden-Württemberg mit rund 13,3 Milliarden Euro. Bremen würde knapp unter einer Milliarde Euro erhalten.
Diese Kredite sollen in wichtige Bereiche wie Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Energie- und Wärmenetze sowie Kindertagesstätten fließen. Sie sind Teil eines umfassenden schuldenfinanzierten Sonderprogramms der neuen Bundesregierung in Höhe von 500 Milliarden Euro. Während der Bund strenge Vorgaben für die Mittelverwendung vorsieht, genießen Länder und Kommunen größere Freiheit bei deren Einsatz.

