Mietpreisbremse verlängert: Schutz für Mieter erweitert
Der Bundesrat hat der Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 zugestimmt, was bedeutet, dass in gefragten Wohngegenden weiterhin Mietsteigerungen bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt sind. Diese Maßnahme gilt für Gebiete, die von den Bundesländern als Wohnraummärkte mit besonderem Druck eingestuft werden.
Von der Regelung ausgeschlossen sind neu errichtete Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmalig vermietet wurden, sowie Wohnungen, die nach umfangreichen Renovierungen wieder auf den Markt kommen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont jedoch, dass die Verlängerung allein nicht ausreicht, um Mieter umfassend zu schützen. Daher wird eine Kommission nach der Sommerpause Lösungen für Verstöße gegen die Mietpreisbremse, einschließlich Bußgeldvorschlägen, entwickeln, wie im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart.
Mieterinnen und Mieter können derzeit überhöhte Mieten zurückfordern, aber weitergehende Konsequenzen für Vermieter sind nicht vorgesehen. Hubig hält dies für unzureichend, da viele Mieter aus Angst vor dem Wohnungsverlust nicht gegen überhöhte Mieten vorgehen.
Die Kommission soll bis Ende 2026 konkrete Vorschläge unterbreiten und auch die Regelungen zur Verhinderung von Mietwucher überarbeiten. Diese Aufgabe soll von einem Gremium, bestehend aus Fachleuten aus Justiz, Wissenschaft, Mieter- und Vermieterverbänden sowie dem Deutschen Städtetag, umgesetzt werden.
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hebt hervor, dass es nicht nur um Mietrechtsverschärfungen, sondern um eine Harmonisierung der Vorschriften gehen sollte. Zudem soll das Vermieten attraktiver gemacht werden, indem steuerliche Anreize geschaffen werden.
Zusätzlich will Justizministerin Hubig die Regularien für Index- und Kurzzeitmietverträge sowie möbliertes Wohnen überarbeiten, um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern. Außerdem plant sie Maßnahmen für Gewaltopfer, damit diese sich leichter aus Mietverträgen lösen können, die sie gemeinsam mit dem Täter abgeschlossen haben.

