
Der Bundesrat hat der Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 zugestimmt, was bedeutet, dass in gefragten Wohngegenden weiterhin Mietsteigerungen bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt sind. Diese Maßnahme gilt für Gebiete, die von den
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