Luxemburger Gericht stärkt EU-Kommission: Atomkraft und Gas als klimafreundlich bestätigt
Die Europäische Union hat mit einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union in Luxemburg Rückenwind erhalten, indem es die Einstufung von Atomkraft und Gas als klimafreundlich bestätigte. Diese Einstufung ist Teil der umstrittenen Taxonomie-Verordnung, die darauf abzielt, nachhaltige Investitionen in der EU zu fördern. Österreich hatte gegen diese Klassifizierung geklagt und dabei "Greenwashing" seitens Brüssel bemängelt. Die Richterinnen und Richter wiesen die Klage ab, was eine Bestätigung der bisherigen Position der EU-Kommission bedeutet. Österreich hat jedoch die Möglichkeit, den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.
Die seitens der EU angestrebte Taxonomie dient als Entscheidungshilfe bei Investitionen in nachhaltige Finanzprodukte. Kritiker, darunter auch verschiedene Umweltorganisationen, argumentieren, dass Gas und Kernenergie der ernsthaften Klimaanpassung im Wege stehen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass diese Energieträger zum Klimaschutz beitragen könnten, da sie derzeit keine ausreichenden Alternativen hätten, um den stetigen Energiebedarf klimafreundlich zu decken. Insbesondere für Übergangseconomien seien Investitionen in diese Sektoren notwendig, solange fortschrittlichere und emissionsärmere Technologien noch nicht vollständig verfügbar seien.
Die Richter betonten auch den Aspekt der Versorgungssicherheit, wonach Kernkraftwerke so gut wie keine Treibhausgase emittierten und Gaskraftwerke weniger schädlich seien als Kohlekraftwerke. Martin Kaiser von Greenpeace Deutschland äußerte hingegen seine Besorgnis über das Urteil und argumentierte, dass es finanzielle Investitionen von erneuerbaren Energien ablenken könnte. Greenpeace führt parallel eine eigene Klage gegen die EU-Klassifikation vor Gericht.

