Langfristige Planungssicherheit für deutsche Unternehmen durch verlängertes Kurzarbeitergeld

Das Bundeskabinett hat jüngst auf Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas eine wichtige Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate verabschiedet. Diese Regelung, die ursprünglich zum 31. Dezember 2025 auslaufen sollte, wird um ein weiteres Jahr verlängert.
Die Entscheidung zielt darauf ab, Unternehmen in einer wirtschaftlich und geopolitisch unsicheren Zeit Stabilität zu gewährleisten und die Einkommenssicherheit von Arbeitsnehmern zu schützen. Angesichts der besonderen Herausforderungen, insbesondere für exportorientierte Unternehmen, bietet die Verlängerung in Zeiten einer volatileren US-Handelspolitik einen entscheidenden Beitrag zur Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen.
Trotz eines leichten Rückgangs der neu gemeldeten Kurzarbeit im November, von 36.000 auf 34.000 Personen, bleibt das Thema greifbar. Insgesamt sind etwa 200.000 Beschäftigte in irgendeiner Form von Kurzarbeit betroffen.
Die Bundesregierung sieht ohne die Verlängerung die Gefahr eines massiven Personalabbaus bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben. Vor dem Hintergrund dieser Maßnahmen rechnet das BundesMinisterium für Arbeit und Soziales mit zusätzlichen Ausgaben von etwa 180 Millionen Euro, die sich größtenteils im Jahr 2026 niederschlagen werden.
Neben der finanziellen Unterstützung wird die Zeit der Kurzarbeit von der Regierung als Gelegenheit zur Weiterbildung betont. Regierungssprecher Stefan Kornelius unterstrich die Bedeutung von Qualifikationsmaßnahmen, um die Beschäftigten fit für die Zukunft in einem digitalisierten Umfeld zu machen. Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, bei Bedarf Stundenanzahl zu reduzieren und dadurch Kosten zu optimieren, was durch die finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit erleichtert wird.

