Koalition will Elterngeld für Reiche streichen

Berlin (dpa) - Die schwarz-gelbe Koalition will das Elterngeld für Reiche streichen. Top-Verdiener, die die sogenannte Reichensteuer zahlen, sollen ab 2011 kein Elterngeld mehr bekommen.

Der Haushaltsausschuss billigte am späten Dienstagabend mit der Mehrheit von Union und FDP die kurzfristig beschlossenen Pläne der Koalition.

Die Opposition sprach von einer Farce. Betroffen seien nur sehr wenige Spitzenverdiener mit minimalen Einbußen. Den Großteil der Kürzungen für das Sparpaket trügen weiter die Hartz-IV-Empfänger.

Die Reichensteuer von 45 Prozent greift für Ledige bei einem Jahresverdienst von mehr als 250 000 Euro und für Verheiratete von mehr als 500 000 Euro. Eine entsprechende Änderung des Sparpakets wollen die Koalitionsfraktionen auf den Weg bringen.

Reichensteuer zahlen schätzungsweise zwischen 40 000 und 50 000 Bürger. Die neuen Pläne dürften nur einen kleinen Teil betreffen.

Mit dem Elterngeld-Plan reagiert Schwarz-Gelb auf den Vorwurf, das Sparpaket belaste vor allem sozial Schwache und schone Top-Verdiener. Für das Paket, das den Bundesetat bis 2014 um 80 Milliarden Euro entlasten soll, hatte die Koalition bereits beschlossen, für Hartz- IV-Empfänger das Elterngeld von monatlich 300 Euro zu streichen.

Bei den neuen Plänen geht es dem Vernehmen nach um die nicht arbeitende «Millionärsgattin». Rechtlich sei diese Einschränkung möglich - wenn die Gattin nicht gearbeitet hat, hieß es.

Nach Berechnungen der Linken verlieren 2 200 Spitzenverdiener weniger als 380 Euro monatlich. «Wer die Streichung des Elterngelds für Spitzenverdiener als sozialen Ausgleich zu verkaufen versucht, verhöhnt die ärmsten Familien im Land», sagte die Familienpolitikerin Diana Golze.

Die SPD warf der Koalition vor, «einmal mehr reine Symbolpolitik» zu betreiben. Der einzusparende Betrag liege nur bei rund 3,8 Millionen Euro. Lediglich 260 Spitzenverdiener seien betroffen.

Die Grünen warfen der Koalition vor, mit dem Vorstoß von unsozialen Kürzungen beim Elterngeld abzulenken. Nur eine Handvoll Eltern zähle zu den Spitzenverdienern. Skepsis gibt es auch in der Koalition. Der eingesparte Betrag sei gering. Da stelle sich die Frage, ob sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand lohne, hieß es.

Elterngeld steht Erwerbstätigen, Beamten, Selbstständigen, erwerbslosen Elternteilen, Studierenden und Auszubildenden zu. Mütter oder Väter, die nicht erwerbstätig sind - zum Beispiel Hausfrauen - erhalten bisher 12 Monate den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Beansprucht eine Ehefrau das Elterngeld, muss zum Beispiel der Verdienst ihres Partners nicht nachgewiesen werden.

Soziales / Familien
26.10.2010 · 20:07 Uhr
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