Jens Spahn regt Verfassungsänderung für schärfere Sanktionen beim Bürgergeld an

Jens Spahn, Unionsfraktionsvize, hat vorgeschlagen, eine Verfassungsänderung in Betracht zu ziehen, um schärfere Sanktionen beim Bürgergeld durchzusetzen. Laut Spahn sollten Menschen, die in der Lage sind zu arbeiten und ein Jobangebot erhalten, aber dieses nicht annehmen, kein Bürgergeld mehr erhalten. "Falls die Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir erwägen, die Verfassung zu ändern", sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Sonntag.

Spahn fügte hinzu: "Wer ein Jobangebot bekommt oder gefördert wird, hat die Pflicht, es auch anzunehmen und zu nutzen. Wer sich weiterhin verweigert, kann nicht darauf vertrauen, von anderen finanziert zu werden. Dies könnte auch in die Verfassung aufgenommen werden." Die geplanten Sanktionsverschärfungen im Bürgergeld durch die Bundesregierung bezeichnete er als ersten Schritt in die richtige Richtung, der jedoch bei Weitem nicht ausreiche.

Der Vorstoß von Spahn stieß auf Widerspruch seitens der SPD-Bundestagsfraktion. Katja Mast, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion bezeichnete diesen als "kopf- und verstandlos". Sie betonte, dass es hier um Menschen und insbesondere Kinder gehe. Auf der Plattform X (ehemals Twitter) schrieb sie am Sonntag: "Das ist populistisch und planlos."

Auch Linke-Chefin Janine Wissler äußerte scharfe Kritik an Spahns Vorschlag. Sie nannte ihn schockierend und zeigte sich entsetzt darüber, wie weit die CDU bereit sei zu gehen, um die Ärmsten unserer Gesellschaft zu schikanieren. Wissler argumentierte, dass der Vorstoß der Union einen klaren Angriff auf soziale Grundrechte darstelle und das Bundesverfassungsgericht, das sich in seinem Urteil zu den Sanktionen darauf berufe, erschüttern würde. Sie warnte davor, dass dieser gefährliche Weg nicht nur das soziale Gefüge, sondern auch die Grundfesten des Grundgesetzes erschüttern würde.

Am Montag hat das Bundeskabinett grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. Jobcenter sollen in Zukunft das Bürgergeld für bis zu zwei Monate vollständig streichen dürfen, wenn Betroffene eine nachhaltige Arbeitsaufnahme ablehnen. Laut dem Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, muss die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar vorhanden sein und willentlich verweigert werden.

Die Regierung beruft sich auf die Tatsache, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich auch einen vollständigen Leistungsentzug für möglich erachtet, wenn ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot ablehnt.

Christiane Benner, Chefin der IG Metall, kritisierte die geplante Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld als "reine Symbolpolitik". Sie betonte, dass es nur wenige radikale Jobverweigerer gebe. "Hier wird nach unten getreten, obwohl es auch auf der Kapitalseite schwarze Schafe gibt - Steuerflucht, Betrug, Täuschung. Diese verursachen größeren Schaden, auch gesellschaftlich, als die wenigen Bürgergeldempfänger, auf die sich die Diskussion gerade einschießt", so Benner gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Sonntag. (eulerpool-AFX)

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[Eulerpool News] · 14.01.2024 · 18:02 Uhr
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