Italienisches „Albanien-Modell“ vor EuGH: Wegweisende Entscheidung zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten erwartet
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) widmet sich erstmals einem wesentlichen Element des italienischen „Albanien-Modells“. Dieses Projekt der Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zielt darauf ab, Asylverfahren im Ausland effizienter abzuwickeln, stößt jedoch auf Kontroversen. Nun soll das höchste europäische Gericht klären, unter welchen Bedingungen EU-Staaten Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ deklarieren dürfen.
Im Zentrum der Verhandlungen steht Italiens Entscheidung, Bangladesch als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Die Richter müssen entscheiden, ob ein Land selbst dann als sicher gelten kann, wenn es für bestimmte Gruppen, etwa Homosexuelle, keine Sicherheit bietet. Diese Vorgaben sind auch für die Bundesrepublik Deutschland relevant, da dort ähnliche Einstufungen für Länder wie Georgien und Moldau gelten. Die Expertin für Migrationsrecht, Pauline Endres de Oliveira, betonte, dass das Urteil auch hierzulande entscheidend sein wird.
Der italienische Ansatz, sichere Herkunftsstaaten zu bestimmen, ist essenziell für die Umsetzung des „Albanien-Modells“. Italien plant, Asylanträge von Menschen aus solchen Staaten außerhalb der EU, konkret in Albanien, zu prüfen. Ein Urteil des EuGH könnte daher wichtige Präzedenzfälle für das Modell schaffen, das von der italienischen Justiz bislang ausgesetzt wurde. In der Theorie sollen in Albanien Zentren betrieben werden, in denen italienische Beamte über Asylanträge von im Mittelmeer gestoppten Migranten entscheiden.
Nach Italiens rechtlichen Rückschlägen hat die Regierung einen neuen Ansatz gefunden: Abgelehnte Asylbewerber können nun in albanischen Lagern untergebracht werden, bis ihre Abschiebung erfolgt. Diese Entwicklung führt dazu, dass die Lager in Nordalbanien, die zwischenzeitlich weitgehend leer standen, zunehmend für diesen Zweck genutzt werden.
Das italienische Abkommen mit Albanien erweckt bei einigen EU-Ländern Interesse an vergleichbaren Modellen. Dänemarks frühes Interesse an ähnlichen Verfahren signalisiert potenzielle Veränderungen in der europäischen Asylpolitik. Während die EU-Asylreform Kriterien für sichere Staaten festlegt, divergiere der rechtliche Ansatz leicht vom „Albanien-Modell“.
In der deutschen Regierung gibt es Offenheit für solche Modelle. Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte bei einem Besuch in Rom Bereitschaft, die Möglichkeiten ausgelagerter Asylverfahren zu prüfen. Jedoch zeigen Berichte des Bundesinnenministeriums die praktischen Herausforderungen der Umsetzung auf.
Insbesondere diskutieren EU-Staaten über alternative Konzepte, etwa Rückführungszentren für abgelehnte Asylbewerber in Drittstaaten. Dabei wird zwischen den im „Albanien-Modell“ geplanten Asylantragsprüfungen im Ausland und den Rückführungszentren für bereits abgelehnte Anträge deutlich unterschieden. Die Verhandlungen hierzu laufen noch.

