Inkassounternehmen: Wie arbeiten sie?
Im Rahmen des Inkassos werden Schulden, die aus offenen Forderungen resultieren, durch einen beauftragten Inkasso-Dienstleister eingetrieben, der für seine Kunden somit das Forderungsmanagement übernimmt. Private Schulden eintreibenv oder Schulden, die aus gewerblichen Beziehungen resultieren, ist mithilfe eines Inkassobüros gleichermaßen möglich.
Der folgende Artikel erklärt, worin die Aufgaben eines Inkassounternehmens im Detail bestehen und wie es bei seiner Arbeit vorgeht.
Wie arbeitet ein Inkassobüro?
Der Gläubiger kann einen Auftrag an ein Inkassobüro erteilen, wenn eine Rechnung durch einen Kunden nicht vollständig oder überhaupt nicht bezahlt wird. Das Eintreiben beziehungsweise das Einziehen der fälligen Forderungen – also das Forderungsmanagement – wird dann durch das Inkassounternehmen übernommen.
In der Regel werden Aufträge im Rahmen des Forderungsmanagements an Inkassounternehmen erteilt, um selbst den damit verbundenen Aufwand zu sparen und dennoch sein Geld zu erhalten. Die Beauftragung eines Inkassobüros gestaltet sich in der Regel nämlich wesentlich zeitsparender und schneller als die offene Forderung in Eigenregie einzutreiben.
Die vorherige Mahnung
Ist die jeweilige Frist zur Zahlung bereits abgelaufen und der Kunde hat seine Rechnung dennoch nicht bezahlt, wird durch Unternehmen in der Regel im ersten Schritt eine Zahlungserinnerung versendet. Reagiert der Kunde auch auf diese nicht, folgt die Zustellung von Mahnungen im weiteren Verlauf der Angelegenheit.
Wurde die dritte Mahnung versendet und das geforderte Geld ist noch immer nicht bei dem Gläubiger eingegangen, folgt häufig die Beauftragung des Inkassobüros. Unter speziellen Voraussetzungen ist es jedoch auch möglich, ein Inkassoverfahren einzuleiten, ohne, dass im Vorfeld Mahnungen versendet wurden.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn seit der Rechnungsstellung mehr als 30 Tage vergangen sind. Hat der Kunde nach dem Verstreichen dieser Frist seine Rechnung noch immer nicht beglichen, kann das Inkassoverfahren sofort begonnen werden, auch, wenn im Vorfeld keine Mahnungen versendet wurden.
Der Ablauf des Inkassoverfahrens
Das Inkassounternehmen, welches durch den Gläubiger beauftragt wurde, übernimmt ab der Auftragserteilung die gesamte Kommunikation und den Zahlungsverkehr in der Angelegenheit. Dabei kann auf zwei verschiedene Arten vorgegangen werden: Die Schulden können entweder durch eine Vollmacht oder per Auftrag eingezogen werden.
Erhält das Inkassobüro lediglich eine Vollmacht um die Forderung einzuziehen, gehen eventuelle Forderungsverluste zu Lasten des Gläubigers, wenn der Schuldner seiner Zahlung trotz Inkassoverfahren nicht nachkommt.
Im Rahmen der Forderungsabtretung wird die offene Forderung von dem Gläubiger an das Inkassobüro verkauft. Kommt es dann zu einem Forderungsausfall, liegen die Verluste auf Seiten des Inkasso-Dienstleisters.
Diese Maßnahmen ergreift ein Inkassobüro
Das Inkassobüro versucht im ersten Schritt ein außergerichtliches Eintreiben der offenen Forderung durchzusetzen. Zu diesem Zweck leitet es ein Mahnverfahren ein. Falls dieser außergerichtliche Versuch jedoch zu keinem Erfolg führt, wird das gerichtliche Inkasso eingeleitet, was bedeutet, dass es zu einem Vollstreckungsverfahren kommt.
Kunden, die einen Vollstreckungsbescheid erhalten, zahlen ihre offene Rechnung häufig spätestens zu diesem Zeitpunkt. Falls die Zahlung jedoch immer noch ausbleibt, wird eine Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt.
Falls der Schuldner jedoch gar nicht zahlungsfähig ist, ist die Durchführung einer Vollstreckung nicht möglich. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, das Inkassobüro mit einer Titelüberwachung zu beauftragen. Für 30 Jahre übernimmt der Inkasso-Dienstleister dann die Überwachung des Schuldners beziehungsweise seiner Vermögensverhältnisse, um die offene Forderung gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einzutreiben.


