Hanno Berger und das Finale im Cum-Ex-Drama: BGH bestätigt Einziehung der Taterträge
In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Einziehung der widerrechtlich erlangten Gelder im Fall von Hanno Berger, einer der prägnantesten Figuren im Cum-Ex-Skandal, bestätigt. Das Landgericht Wiesbaden hatte Berger im Mai 2023 nach hinten offener Haftdauer wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, aus den unrechtmäßigen Geschäften entstandene Taterträge in Höhe von 1,1 Millionen Euro zu konfiszieren.
Die richterliche Entscheidung unterstreicht, dass Berger einen Teil dieser Gelder an eine nicht direkt mit der Steuerhinterziehung verbundene Person weitergeleitet hatte. Der BGH fand jedoch keine Unregelmäßigkeiten in der Entscheidung des Landgerichts über die Einziehung und bestätigte daher die Urteilsvollstreckung – trotz der Revisionsanträge des betroffenen Dritten.
Hanno Berger, oft als "Mr. Cum-Ex" tituliert, hinterließ mit seiner Rolle bei den Cum-Ex-Geschäften einen erheblichen finanziellen Schaden in Deutschland, geschätzt auf mindestens zehn Milliarden Euro. Neben Wiesbaden wurde Berger bereits im Dezember 2022 vom Landgericht Bonn für besonders schwere Steuerhinterziehung verurteilt, was zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und Rückzahlungen in Millionenhöhe führte. Die finale Berechnung und Verkündung einer Gesamtstrafe, die theoretisch bis zu 15 Jahre betragen könnte, steht allerdings noch aus.
Der Cum-Ex-Skandal selbst ereignete sich in seiner Hochphase zwischen 2006 und 2011, als Investoren es schafften, sich Kapitalertragssteuern mehrfach erstatten zu lassen. Diese Erfolgsgeschichte der Finanztricks war nur durch intensive Zusammenarbeit mit Banken möglich, die den Prozess des Aktienwechsels zu perfektionieren wussten. Die politische Reaktion erfolgte dann mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2012, um solchen Steuervermeidungsstrategien einen Riegel vorzuschieben.

