
In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Einziehung der widerrechtlich erlangten Gelder im Fall von Hanno Berger, einer der prägnantesten Figuren im Cum-Ex-Skandal, bestätigt. Das Landgericht Wiesbaden hatte Berger im Mai 2023 nach hinten offener Haftdauer
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