Grüne klagen gegen Regierungsentscheid: Streit um Einstufung sicherer Herkunftsländer
Die Grünen im Bundestag ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, um die Rechtmäßigkeit einer Verordnung der Bundesregierung prüfen zu lassen. Diese sieht vor, Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen, ohne dass Bundestag oder Bundesrat zustimmen müssen. Die Grünen argumentieren, dass solche bedeutsamen Entscheidungen nicht ohne parlamentarische Kontrolle getroffen werden dürfen.
Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, kritisierte gegenüber dem 'Spiegel' die Regierung für das Vorgehen, das sie als Verzwergung des Bundestages bezeichnet. Diese Debatte verdeutlicht die grundlegende Frage, inwieweit das Bundesinnenministerium eigenständig handeln darf.
Bereits im September hatte das Kabinett eine Reform beschlossen, die Asylverfahren beschleunigen soll. Doch die Grünen warnen vor einem Eingriff in individuelle Schutzrechte.
Die Bundesregierung plant, ab dem 1. Februar eine Verordnung in Kraft treten zu lassen, die auf dem Koalitionsvertrag von Union und SPD basiert. Diese Regelungen betreffen Staaten wie Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Kritiker, darunter Filiz Polat von den Grünen, sehen in dieser Vorgehensweise eine Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit.
Der Bundestag hatte zwar im Dezember zugestimmt, doch bezweifeln die Grünen die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens. Im Kern des Streits steht die Frage, ob die Einstufung neuer Herkunftsländer ohne Gesetz und Zustimmung des Bundesrates möglich sein soll. Die Grünen berufen sich auf den Asyl-Artikel des Grundgesetzes, der vorschreibt, dass solche Entscheidungen gesetzlich und mit Zustimmung des Bundesrates getroffen werden müssen.

