Gerichtsurteil gegen René Benko: Zwischen Uhren und Hokuspokus
Der österreichische Ex-Milliardär René Benko wurde erneut wegen Gläubigerschädigung verurteilt. Das Landesgericht Innsbruck verhängte eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten gegen den Gründer des renommierten Immobilien- und Handelsunternehmens Signa, während seine Ehefrau Nathalie Benko freigesprochen wurde.
Im Gerichtssaal wurde darüber diskutiert, ob Benko wertvolle Uhren den Händen seiner Gläubiger entzogen habe. Von den elf umstrittenen Zeitmessern erkannte das Gericht nur zwei sowie einige Manschettenknöpfe als Teil seines Vermögens an. Bargeld im Wert von 120.000 Euro, ursprünglich Teil der Anklage, befand sich laut Urteil nicht in seinem Besitz, was die Schadenssumme auf 100.000 Euro reduzierte.
Bereits zuvor war Benko wegen ähnlicher Vorwürfe zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten beide Strafen kombiniert werden, ohne dass sie sich addieren. Die Verteidigung war von Anfang an bemüht, die Anklagepunkte zu entkräften, bezeichnete sie als unbegründeten "Hokuspokus" und bemängelte die einseitigen Ermittlungsmethoden.
Die Staatsanwaltschaft blieb indes bei ihrem Vorwurf, dass das Ehepaar um die Zeit der Insolvenz herum hohe Geldbeträge und kostspielige Uhren in einem Tresor gesichert habe. Die Beteiligung von Nathalie Benko an diesen Transaktionen wurde aufgrund ihrer Organisation des Tresorkaufs in Frage gestellt, doch gewichtige Beweise blieben aus.
Besonders ins Visier gerieten Weihnachtsfotos aus dem Jahr 2021, die laut Staatsanwaltschaft nicht die angedachten Uhrengeschenke für Benkos Söhne im Alter von sechs und elf Jahren zeigen. Diese Diskrepanzen sorgten für Zweifel an der Darstellung der Verteidigung, wonach Geschenke von hohem Wert im Kreise wohlhabender Familien üblich seien.
Der Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger verwies auf Widersprüche in Benkos Vermögensangaben, insbesondere hinsichtlich der ungewöhnlichen Behauptung, keinerlei Bargeld zu besitzen. Diese und andere Unklarheiten verstärkten den Verdacht gegen den Investor, der sich auch in Zukunft weiteren Anklagen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien stellen muss.
Die Begegnung von René und Nathalie Benko im Gerichtssaal markierte ihre erste Zusammenkunft seit Benkos Inhaftierung zu Beginn des Jahres. Die ausbleibenden Kontakte wurden mit dem Verdacht, die beiden könnten Komplizen sein, begründet. Nach dem aktuellen Urteil könnten jedoch bestehende Kontaktverbote aufgehoben werden.

