Gerichtsurteil erschüttert Porsche-Betriebsrat in Zuffenhausen

In einem wegweisenden Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg steht die Betriebsratswahl des Stuttgarter Automobilherstellers Porsche am Zuffenhausen-Standort vor einer Neuordnung. Die Richter erklärten die Wahl für unwirksam, da die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Votums nicht die notwendige Basis boten. Leitend in dieser Entscheidung ist die Auffassung des Gerichts, dass der Betriebsrat in seiner Zusammensetzung auch Arbeitnehmer außerhalb des gewohnten Wirkungsbereichs vertritt – einschließlich Angestellte der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die jedoch nach Meinung der Richter, unter anderem aufgrund einer unzureichenden tarifvertraglichen Grundlage, nicht in die Stuttgarter Wahl hätten eingebunden werden dürfen.

Hierbei hob das Landesarbeitsgericht einen wesentlichen Punkt hervor: Die entstandene, überregionale Struktur des Betriebsrats hätte einer speziellen Vereinbarung aller beteiligten Arbeitgeber bedurft, was nach Aussage der Vorsitzenden Richterin Heide Steer nicht erfolgte und somit dem Wahlverfahren ein rechtliches Fundament entzieht.

Die Entscheidung manifestiert eine andere Richtung als die des erstinstanzlichen Urteils. Dort konzentrierten sich die Richter hauptsächlich auf die Inhalte des Wahlprozesses und erörterten, dass eine effektive Interessenvertretung aufgrund der räumlichen Distanzen zwischen Stuttgart und Leipzig nicht gewährleistet werden könne. Trotz voranschreitender digitaler Kommunikationsmöglichkeiten wurde die persönliche Nähe des Betriebsrats zum Arbeitsort als essenziell erachtet.

Die Wahl selbst war umstritten, da einige Beschäftigte wesentliche Verfahrensmängel monierten, wie beispielsweise das Fehlen von Plomben an den Wahlurnen und einer vermeintlich unzureichenden Informationspolitik im Vorfeld der Wahl. Diese Bedenken wies sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht zurück.

Noch ist das Urteil nicht in Stein gemeißelt – die Beteiligten haben die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen, wobei der aktuelle Betriebsrat bis zu einer endgültigen Entscheidung im Amt bleibt. Eine Sprecherin von Porsche äußerte, dass die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet und dann mögliche nächste Schritte erwogen werden. Die Haltung des Unternehmens bleibe indes optimistisch, dass der gewählte Zuschnitt des Betriebsrats rechtmäßig ist und den Interessen der Belegschaft entspricht. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 19.03.2024 · 14:03 Uhr
[0 Kommentare]
 
Rossmann startet Mitarbeiter-Schulungen wegen aggressiven Kunden
Berlin - Die Drogeriemarktkette Rossmann hat ein Pilotprojekt gestartet, um ihre Mitarbeiter […] (04)
ZDFneo dreht Coming-of-Age-Serie über heutige Männerbilder
Für den Spartensender ZDFneo und die ZDFmediathek entsteht derzeit in der Nähe von Brüssel, Belgien, und […] (00)
Warum L'Oréal den Markt jetzt dominiert!
L'Oréal's Erfolgsserie setzt sich fort: Massive Umsatzsteigerung im ersten Quartal. Der […] (00)
Logitech G – Außergewöhnliche Angebote an den Logi PLAY DAYS
Zu Ehren der beliebten G502 Gaming-Maus, die das Wort Innovation großschreibt und die Gaming- […] (00)
Gran Turismo 7: Neues Update enthält drei neue Autos und Events
Das kostenlose Update 1.46 für Gran Turismo 7 ist ab sofort verfügbar und bietet drei neue […] (00)
Eminem: Comeback mit neuem Album 'The Death of Slim Shady (Coup de Grâce)'
(BANG) - Eminem wird in diesem Sommer ein Comeback mit seinem neuen Album 'The Death of Slim […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News