In einem wegweisenden Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg steht die Betriebsratswahl des Stuttgarter Automobilherstellers Porsche am Zuffenhausen-Standort vor einer Neuordnung. Die Richter erklärten die Wahl für unwirksam, da die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Votums ...

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