In einem wegweisenden Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg steht die Betriebsratswahl des Stuttgarter Automobilherstellers Porsche am Zuffenhausen-Standort vor einer Neuordnung. Die Richter erklärten die Wahl für unwirksam, da die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Votums ...