Flüchtlinge

Gericht droht Regierung im Visa-Streit mit Zwangsgeld

21. August 2025, 17:47 Uhr · Quelle: dpa
Gericht droht Zwangsgeld an
Foto: Paul Zinken/dpa
Das Verwaltungsgericht Berlin droht der Bundesregierung ein Zwangsgeld an. Sie müsse zeitnah über den Antrag einer afghanischen Familie entscheiden. (Symbolbild)
Zwei afghanische Familien haben im Visa-Streit gegen die Bundesregierung vor Gericht gewonnen. Nun drohen Zwangsgelder, wenn Visa nicht rechtzeitig erteilt werden.

Berlin (dpa) - Im Streit um die Erteilung von Visa für Afghanen zur Einreise nach Deutschland drohen der Bundesrepublik Zwangsgelder, wenn sie binnen einer gesetzten Frist Gerichtsentscheidungen nicht umsetzt. Damit sind zwei afghanische Familien, die in Pakistan warten, erfolgreich gegen die Bundesregierung vorgegangen. 

In einem Fall muss das Auswärtige Amt einer Familie aus Kabul bis zum 10. September Visa erteilen (Az.: VG 29 M 466/25 V), wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Andernfalls droht ein Zwangsgeld von 2.500 Euro. 

In dem anderen Fall geht es um 10.000 Euro, wenn nicht innerhalb von drei Wochen über einen entsprechenden Antrag einer Familie entschieden wird (Az.: VG 7 M 229/25 V). Dabei geht es laut Gericht zunächst nur darum, dass eine Entscheidung getroffen wird - nicht, ob diese zugunsten oder zuungunsten der Betroffenen ausfällt. 

Gegen die Entscheidungen ist jeweils Beschwerde möglich bei der nächsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Das Auswärtige Amt war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. 

Viele Fälle bei Gericht nach Stopp von Aufnahme

Beim Verwaltungsgericht der Hauptstadt liegen etliche Verfahren von Afghaninnen und Afghanen vor, die um die Erteilung eines Visums kämpfen. Unterstützt werden sie teils von der Organisation «Kabul Luftbrücke». 

Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Die neue Bundesregierung von Union und SPD hat das Programm Anfang Mai vorerst gestoppt. 

Anfang dieser Woche teilte die Bundesregierung mit, dass zuletzt 211 Menschen aus dem Aufnahmeprogramm von Pakistan in ihr Herkunftsland abgeschoben worden seien. Laut einem Sprecher des Auswärtigen Amtes hätten die pakistanischen Behörden zuvor rund 450 Menschen aus dem Programm festgenommen. Die deutsche Botschaft in Islamabad und das Auswärtige Amt hätten erreicht, dass 245 von ihnen aus den Abschiebelagern wieder freigekommen seien. 

Laut der Sprecherin des Verwaltungsgerichts Berlin haben in 22 Verfahren (Stand 20.8.) die Richter bislang die Bundesregierung zur Erteilung von Visa verpflichtet. In einigen Fällen liegen dem Gericht ebenfalls Anträge zur Vollstreckung vor. Über solche Fälle hatte auch die «Welt» berichtet. 

In der vergangenen Woche hatte das Auswärtige Amt eine Beschwerde gegen eine Entscheidung zurückgezogen. Damit wurde ein Urteil rechtskräftig, wonach einer Juraprofessorin und ihren Familienangehörigen Visa erteilt werden müssen. 

Familien warten in Pakistan auf Visa 

In den aktuellen Fällen geht es um Zusagen der Bundesregierung an zwei Familien. Beide warten in Pakistan aus Visa. Sie befürchtet eine Abschiebung nach Afghanistan, wo ihr Leben nach eigenen Angaben unter der Herrschaft der islamistischen Taliban gefährdet ist. 

Im Fall der Familie aus Kabul wurde das Auswärtige Amt bereits gerichtlich zur Erteilung von Visa verpflichtet. Eine Beschwerde dagegen blieb vor dem OVG. Parallel forderten die Eltern von fünf Kindern vor dem Verwaltungsgericht die Vollstreckung der Entscheidung aus dem Juli – mit Erfolg. 

Die andere Familie hatte von der Deutschen Botschaft in Islamabad Ende Oktober 2024 eine Aufnahmezusage erhalten - vorausgesetzt, es gebe keine Sicherheitsbedenken gegen die Personen. Dafür werden nach dem Verfahren sogenannte Sicherheitsinterviews durchgeführt. Diese stehen im Fall der Eltern von sechs Kindern noch aus. Laut Gericht ist die Bundesregierung seit Ende Oktober 2024 untätig geblieben. 

Richter: Bundesregierung muss tätig werden

Da sich in der Sache nichts bewegte, zogen die Afghanen vor Gericht. Ende Juli erzielten sie im Eilverfahren einen ersten Erfolg: Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Bundesregierung, tätig zu werden. Eine Beschwerde der Regierung blieb vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ohne Erfolg. Parallel forderte auch diese Familie erfolgreich die Vollstreckung der Entscheidung aus dem Juli.

Die Bundesregierung hatte vor Gericht unter anderem argumentiert, dass die Aufnahmeverfahren und Visaerteilung derzeit insgesamt ausgesetzt seien. Die Deutsche Botschaft in Islamabad stehe «fortlaufend in engem und hochrangigem Kontakt mit der pakistanischen Regierung, um eine gesicherte Regelung für den betroffenen Personenkreis zu vereinbaren». 

Dies reichte den Berliner Richtern nicht. Die Situation habe sich geändert, hieß es vom OVG. Es gebe Berichte über eine «nicht unerhebliche Zahl von Festnahmen und Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger aus dem Aufnahmeprogramm der Bundesregierung durch pakistanische Behörden».

Insgesamt warten mehr als 2.000 Afghanen im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeprogramme auf eine Ausreise nach Deutschland. Sie sind etwa ehemalige Ortskräfte oder gelten als besonders gefährdet. 

Grüne: Bundesregierung muss zu ihrer Verantwortung stehen

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann kritisierte die Bundesregierung für den Stopp der Aufnahmen. «Der Bundesregierung und insbesondere der Union sowie Innenminister Dobrindt sind die rechtsverbindlichen Aufnahmezusagen offenbar nichts mehr wert; sie stehlen sich aus der Verantwortung», sagte sie der dpa. Schwarz-rot bringe damit Menschen in Gefahr und beschädige das Ansehen Deutschlands in der Welt schwer.

Prozess (Gericht) / Migration / Konflikte / Bundesregierung / Krankenversicherung / Ärzte / Gesundheit / Berlin / Deutschland / Afghanistan / Pakistan
21.08.2025 · 17:47 Uhr
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