Flüchtlingspolitik: Neue Regelungen für ukrainische Geflüchtete ab April 2025
Das Bundeskabinett in Berlin hat den Weg für ein neues Gesetz geebnet, das die Leistungen für ukrainische Geflüchtete regelt, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen. Zukünftig sollen sie geringere Leistungen erhalten, vergleichbar mit denen von Asylbewerbern. Diese Neuregelung folgt dem Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Einklang mit dem schwarz-roten Koalitionsvertrag.
Im Vergleich zu bisherigen Regelungen liegt der Asylbewerbersatz für Alleinstehende bei 441 Euro monatlich, während das Bürgergeld 563 Euro beträgt. Der finanzielle Ausgleich für den Staat zeigt ein gemischtes Bild: Einsparungen bei Bürgergeld und Grundsicherung belaufen sich auf rund 1,257 Milliarden Euro in den Jahren 2026 und 2027. Gleichzeitig stehen höhere Ausgaben im Asylbewerberleistungsrecht von etwa 1,3 Milliarden Euro gegenüber, die vom Bund an die Länder erstattet werden sollen. Gesundheit und Unterbringung könnten trotz niedrigerer Sätze höhere Kosten verursachen.
Ein zentraler Punkt der Politik bleibt die Integration der Geflüchteten in Arbeit und Gesellschaft. Bärbel Bas' Vorgänger, Hubertus Heil, initiierte einen sogenannten Job-Turbo, um durch Sprach- und Integrationskurse den Zugang zum Arbeitsmarkt zu fördern.
Im Oktober lebten 1,26 Millionen ukrainische Geflüchtete in Deutschland, von denen zuletzt 700.000 Bürgergeld bezogen. Rund 242.000 Ukrainer fanden im vierten Quartal 2024 eine Arbeit. Das neue Gesetz verpflichtet arbeitsfähige Geflüchtete zur Arbeitssuche, unterstützt durch die Arbeitsagenturen.
Markus Söder, Bayerns Ministerpräsident, betonte die Notwendigkeit der Neuregelung, da viele junge Männer aus der Ukraine, deren Ausreisebestimmungen gelockert wurden, nach Deutschland kommen. Er hob hervor, dass diese in der Ukraine zur Verteidigung benötigt werden. Die Neuregelung mit dem Stichtagsmodell soll zudem den bürokratischen Aufwand minimieren und rückwirkende Anpassungen vermeiden.

