Finanzpolitik unter der Lupe: Merz betrachtet Steuerentlastung skeptisch
Der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz hat Zweifel an der im Koalitionsvertrag von Union und SPD angepeilten Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen geäußert. In einem Interview äußerte der CDU-Vorsitzende, dass diese Maßnahme keineswegs gesichert sei. Die Einkommensteuererleichterung sei zwar geplant, stehe jedoch unter dem Vorbehalt der Haushaltslage. Ursprünglich war es der Wunsch, diese Senkung gemeinsam mit den Sozialdemokraten verbindlich zu vereinbaren, jedoch blieb dies aufgrund von Unstimmigkeiten offen.
Im Koalitionsvertrag wird allgemein formuliert, dass beabsichtigt sei, die Steuerlast zur Mitte der Legislaturperiode zu verringern – das entspricht einem Zeitrahmen von etwa zwei Jahren. Allerdings sind Details zur Umsetzung spärlich gesät. Merz betonte, dass die Reduzierung der Steuer nur dann erfolgen solle, wenn der öffentliche Haushalt dazu in der Lage sei. Interessanterweise wurde bereits ein genereller Finanzierungsvorbehalt für alle Vorhaben im Koalitionspapier verankert, was jedoch zu unterschiedlichen Interpretationen zwischen SPD und Union führt. Während SPD-Chef Lars Klingbeil der Ansicht ist, dass dies sämtliche Vereinbarungen einbezieht, vertritt CDU-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei eine abweichende Meinung.
Gleichzeitig beleuchtete Merz die Mindestlohndebatte und prognostizierte eine mögliche Erhöhung auf 15 Euro erst für das Jahr 2026 oder 2027. Er unterstrich die Autonomie der Mindestlohnkommission, da diese im Rahmen einer komplexen Abwägung sowohl die Tarifentwicklung als auch einen Anteil von 60 Prozent des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten berücksichtigen solle. Der Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro, wobei im Koalitionsvertrag ein Jahr zuvor ein Anstieg angepeilt wird.

