Europäisches Parlament stärkt Verbraucherrechte bei Reisetickets
Das Europäische Parlament hat einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Verbraucherrechte im Bereich der Reisegutscheine unternommen. In einer Sitzung in Straßburg stimmte eine breite Mehrheit der Abgeordneten für eine Reform, die EU-weit einheitliche Standards für solche Gutscheine schaffen soll. Diese Reform erfordert jedoch noch Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten, bevor sie in Kraft treten kann. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist das Recht der Verbraucher, Gutscheine abzulehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Rückerstattung zu erhalten. Auch wenn Gutscheine nicht eingelöst werden, sieht der Reformvorschlag vor, dass der ungenutzte Betrag nach Ablauf automatisch erstattet wird. Darüber hinaus sieht der Reformplan vor, dass diese Gutscheine mindestens zwölf Monate gültig sein sollen. Verbraucher sollen zudem die Möglichkeit haben, diese Gutscheine zu verlängern oder auf andere Personen zu übertragen. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie bilden den Hintergrund für diese Bemühungen, die Rechte der Verbraucher zu stärken.

