Europäischer Gerichtshof entscheidet über EU-Mindestlohnrichtlinie: Dänemark fordert Grenzen auf
Der Europäische Gerichtshof steht vor einer wegweisenden Entscheidung bezüglich der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne. Die Richter der Großen Kammer müssen klären, ob das 2022 durch Mehrheitsbeschluss festgelegte Regelwerk im Einklang mit den europäischen Verträgen steht. Dänemark, unterstützt von Schweden, erhebt Einwände und hält den Erlass für einen Kompetenzüberschritt seitens der EU. Es beruft sich dabei auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Richtlinien für Arbeitsbedingungen zulässt, nicht jedoch für die Festlegung von Entgelten.
Die möglichen Auswirkungen eines Urteils gegen die Richtlinie sind auch für Deutschland von hoher Relevanz. Seit längerem schwelt die Debatte, ob die bestehenden nationalen Mindestlohnregelungen mit EU-Recht in Einklang gebracht werden müssen. Hierbei wurde insbesondere diskutiert, ob der Mindestlohn auf der Basis eines in der EU-Richtlinie erwähnten Referenzwerts festgelegt werden sollte, bei dem mindestens 60 Prozent des mittleren Bruttolohns in Deutschland zugrunde gelegt werden. Ein solches Modell hätte laut Gewerkschaftsangaben einen Mindestlohn von über 15 Euro zur Folge.
Derzeit plant die Bundesregierung eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns von 12,82 Euro auf 14,60 Euro bis 2025. Darüber hinaus müsste Deutschland gemäß der Richtlinie einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorstellen, da weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer in tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnissen beschäftigt ist. Ein solcher Plan wäre nur dann überflüssig, wenn die tarifvertragliche Abdeckung bei 80 Prozent oder mehr läge.

