Europäische Kommission warnt vor Rechtsstaatlichkeitsdefiziten in Ungarn und der Slowakei
Die Europäische Kommission hat in ihrem jüngsten Rechtsstaatlichkeitsbericht erneut eindringlich auf erhebliche Missstände in Ungarn hingewiesen. Besonders in den Bereichen Schutz der Zivilgesellschaft, Unabhängigkeit der Justiz und Korruptionsbekämpfung sehen die EU-Experten kaum Fortschritte. Von den acht im Vorjahr gegebenen Empfehlungen konnte die ungarische Regierung lediglich bei der Vergütung von Richtern und Justizmitarbeitern Verbesserungen erzielen. „Der Weg zur Besserung bleibt noch weit“, bemerkt dazu Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen.
Besonders kritisch betrachtet der Bericht die unzureichende Verfolgung von Korruption auf hoher Ebene. Verurteilungen nehmen ab, und die Kontrolle von Entscheidungen der Staatsanwälte erfolgt nur minimal. Auch bleiben wichtige Reformen, wie neue Lobbyregeln, bislang aus. Das Klima für unabhängige Medien bleibt angespannt, was auf selektive Informationsvergabe und Ermittlungen gegen Journalisten zurückgeführt wird.
Neben Ungarn erregt auch die Slowakei Besorgnis. Trotz überarbeiteter Strafrechtsreformen und geplanter Schritte zur Korruptionsbekämpfung stehen zentrale Bedenken weiterhin im Raum. Zahlreiche Fälle von Korruption wurden verjährt oder heruntergestuft, und auch Zugang zu Informationen sowie die Sicherheit von Journalisten haben sich verschlechtert.
Der Bericht stellt ebenso fest, dass in mehreren EU-Staaten Rechtsstaatlichkeitsprobleme bestehen bleiben, darunter mangelnde Transparenz bei der Gesetzgebung und Angriffe auf unabhängige Medien. Auch sehen sich zivilgesellschaftliche Organisationen mit erschwerten Bedingungen und eingeschränktem Zugang zu Entscheidungen konfrontiert.
Demgegenüber wird Deutschland in dem Bericht positiv bewertet. Die deutsche Justiz gilt als unabhängig und effizient. Dennoch bestehen auch hier Schwachstellen, insbesondere in Bezug auf Parteispendentransparenz, Kontrolle von Lobbyisten und den Schutz von Journalisten.

