EuGH-Urteil: Volkswagen unterliegt im Diesel-Rechtsstreit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Volkswagen in einem wegweisenden Urteil eine weitere Niederlage im Streit um Schadenersatzforderungen von Diesel-Klägern zugefügt. Das Urteil stellt klar, dass sich der Wolfsburger Autobauer nicht auf einen sogenannten Verbotsirrtum berufen kann, um sich gegen die Vorwürfe unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Abgasreinigung zu verteidigen.
Auslöser der EuGH-Prüfung war ein Verfahren am Landgericht Ravensburg, in dem zwei VW-Dieselkunden Entschädigung fordern, da ihre Fahrzeuge mit möglicherweise illegalen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung ausgestattet sind. Diese verringern die Abgasrückführung bei Außentemperaturen unter zehn Grad und führen damit zu erhöhten Stickoxidemissionen.
Volkswagen hatte argumentiert, die Abschalteinrichtung sei als zulässig erachtet worden und hätte auch vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt werden können. Der EuGH hält jedoch entschieden dagegen und bemerkt, dass weder die Genehmigung für den Fahrzeugtyp noch die Zustimmung der Behörde einen Freifahrtschein für unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen.
In puncto Schadenersatzhöhe folgte der EuGH den Empfehlungen des Bundesgerichtshofs (BGH), die eine pauschale Entschädigung zwischen fünf und 15 Prozent des Kaufpreises vorschlagen. Dennoch ist sicherzustellen, dass die Entschädigung den erlittenen Schaden angemessen wiedergutmacht.
Zudem darf eine Nutzungsentschädigung vom Schadenersatz abgezogen werden. Volkswagen zeigt sich von dem Urteil unbeeindruckt und bewertet dessen Auswirkungen als überschaubar. Die Umsetzung der Vorgaben durch den BGH ins nationale Recht ist noch nicht erfolgt, doch rechnet der Konzern mit geringen Folgekosten, da nur noch wenige Klagen offen sind.
Während es nicht das erste Urteil des EuGH zum Diesel-Skandal ist, senkte das Gericht bereits in 2023 die Hürden für betroffene Auto-Kunden, Schadenersatzklagen einzureichen.

