
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Volkswagen in einem wegweisenden Urteil eine weitere Niederlage im Streit um Schadenersatzforderungen von Diesel-Klägern zugefügt. Das Urteil stellt klar, dass sich der Wolfsburger Autobauer nicht auf einen sogenannten Verbotsirrtum berufen kann, um sich gegen
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